
Die geplante Unternehmenssteuerreform in Deutschland tritt ab 2025 in Kraft und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu stärken sowie Investitionen in innovative Technologien zu fördern. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant umfassende Steuersenkungen für Unternehmen, die bis 2029 auf insgesamt 17 Milliarden Euro anwachsen sollen, um die kriselnde Wirtschaft anzukurbeln. Diese Informationen werden in einem Gesetzentwurf zusammengefasst, der bereits zur Abstimmung an die Ressorts übermittelt wurde und die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat benötigt, um in Kraft treten zu können. Die Umsetzung der Reform in der vorgeschlagenen Form ist jedoch noch ungewiss, da einige Bundesländer Bedenken geäußert haben.
Ein zentrales Element der Reform ist die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent bis zum Jahr 2032. Diese Maßnahme soll den Unternehmen finanzielle Entlastungen bringen und sie ermutigen, verstärkt in Forschung und Entwicklung zu investieren. Insbesondere Unternehmen, die in Elektrofahrzeuge investieren, profitieren von großzügigen Abschreibungen, die im ersten Jahr bis zu 75 Prozent betragen können. Diese Abschreibungen gelten für Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden.
Investitionsbooster und steuerliche Anpassungen
Die Reform umfasst zudem einen sogenannten Investitionsbooster, der Sonderabschreibungen von 30 Prozent für Unternehmen in den Jahren 2025, 2026 und 2027 vorsieht. Dies zielt darauf ab, Unternehmen zusätzliche Anreize zu bieten, in zukunftsfähige Technologien zu investieren und damit auch den Markt für Elektroautos weiter anzukurbeln. Geplant ist eine steuerliche Forschungszulage, die großzügiger gestaltet wird, um die Innovationskraft der deutschen Unternehmen weiter zu fördern.
Für die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer soll ab dem 1. Januar 2028 in fünf Schritten die neue Rate erreicht werden. Die Bundesregierung erwartet, dass durch eine wieder anspringende Konjunktur die Steuereinnahmen steigen werden. Trotz anfänglicher Steuerausfälle, die im Jahr 2025 auf etwa 630 Millionen Euro und in der Folge bis 2029 auf insgesamt 17 Milliarden Euro anwachsen, wird eine nachhaltige Erhöhung des Wirtschaftswachstums als Ziel verfolgt.
Finanzierung und öffentliche Haushalte
Die Finanzierung des Reformpakets erfolgt aus zukünftigen Steuereinnahmen, was bedeutet, dass die Verluste für die öffentlichen Haushalte erst zeitversetzt ansteigen werden. Die Lasten der Reform werden von Bund, Ländern und Kommunen getragen, was eine koordinierte Abstimmung der verschiedenen Ebenen erfordert. Daher ist auch die Zustimmung des Bundesrates notwendig.
Mit diesen Maßnahmen möchte die Bundesregierung den Rahmen für ein höheres, nachhaltiges Wirtschaftswachstum setzen und gleichzeitig die Unternehmen in Deutschland unterstützen. Die vollständige Umsetzung und die Reaktionen der Bundesländer bleiben jedoch abzuwarten.
Mehr Informationen zu den Details der Reform finden sich unter IT-BoltWise und Tagesspiegel.