
Eine 83-jährige Leserin stellt die wichtige Frage, ob sie nach einem 30-jährigen Aufenthalt in den USA wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland aufgenommen werden kann. Diese Thematik steht im Kontext der bestehenden Versicherungspflicht in Deutschland, die auch für Rückkehrer im Rentenalter gilt. Wie t-online.de berichtet, ist ein Wechsel in die GKV in der Regel ab einem Alter von 55 Jahren nicht mehr möglich. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen, unter denen Rückkehrer, die zuvor gesetzlich versichert waren, wieder Zugang zur GKV haben können.
Der Zugang erfolgt durch die sogenannte Auffangversicherung, die dafür sorgt, dass niemand ohne Krankenversicherung leben muss. Dies ist im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Diese Auffangversicherung greift, wenn man in Deutschland wohnt, aber keinen Anspruch auf eine andere Absicherung im Krankheitsfall hat. Ein entscheidender Punkt ist, dass Personen, die früher gesetzlich versichert waren und über keinen anderen Versicherungsschutz verfügen, automatisch in die GKV aufgenommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vorherige Versicherung in Form einer Pflicht-, freiwilligen oder Familienversicherung bestand.
Einfluss des Auslandsaufenthalts
Die Rückkehr aus dem Ausland hat erheblichen Einfluss auf die Krankenversicherung. So erlischt der Versicherungsschutz bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland und eine erneute Anmeldung in der GKV wird erforderlich, sobald man aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt und eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt. Laut clearing-solutions.com gelten dabei unterschiedliche Regelungen, abhängig davon, ob die Rückkehr aus einem EU/EWR-Land oder einem Nicht-EU-Land erfolgt.
Für Rückkehrer aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz ist es möglich, einen Teil des GKV-Schutzes aufgrund des europäischen Sozialversicherungsabkommens zu erhalten. Hierbei sind die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sowie das S1-Formular zur Weiterversicherung von zentraler Bedeutung. Rückkehrer aus Nicht-EU-Ländern hingegen müssen mit einer Ruhendstellung der GKV während ihres Auslandsaufenthalts rechnen. In diesen Fällen ist erneut eine Anmeldung erforderlich, wobei bilaterale Sozialversicherungsabkommen bestehen können.
Der Rückkehrprozess zur GKV
Der Prozess der Rückkehr in die GKV erfordert einige Schritte. Hat jemand zuvor gesetzlich versichert, besteht das Recht auf Rückkehr zur alten Krankenkasse. Zu den notwendigen Dokumenten zählen eine aktuelle Meldebescheinigung, das S1-Formular für die Rückkehr aus EU-Ländern sowie Nachweise über vorherige Versicherungszeiten. Wichtig ist, dass die Anmeldung innerhalb von drei Monaten nach Rückkehr erfolgt, da sonst mögliche Beitragsnachzahlungen anfallen können.
Besondere Regelungen gelten auch für Rentner, Selbstständige, digitale Nomaden und Grenzgänger. Rentner, die zurückkehren, können durch das E121-Formular Leistungen in Deutschland beantragen. Selbstständige müssen wissen, dass sie keinen automatischen Zugang zur GKV erhalten und nur unter bestimmten Voraussetzungen aufgenommen werden. Digitale Nomaden müssen ihren Wohnsitzstatus klären, während Grenzgänger ihren Hauptwohnsitz nachweisen müssen, um eine doppelte Versicherung zu vermeiden.
Beitragsberechnung und rechtliche Grundlagen
Bei der Beitragsberechnung in der GKV sind verschiedene Faktoren zu beachten. Der Grundbeitragssatz liegt bei 14,6 % plus einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für Angestellte wird der Beitrag basierend auf dem tatsächlichen Einkommen berechnet. Für Selbstständige gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage von monatlich 1.248,33 Euro, während Rentner auf Grundlage ihrer gesetzlichen Rente und weiteren Einkünften versichert werden.
Die rechtlichen Grundlagen für diesen Prozess sind im Sozialgesetzbuch V sowie in den EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009 festgelegt. Der Rückkehr in die GKV kann jedoch auch Herausforderungen mit sich bringen, wie verspätete Anmeldungen, fehlende Dokumente oder Vorerkrankungen. Unterstützung bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA), weshalb es ratsam ist, frühzeitig Kontakt zur Krankenkasse zu suchen und alle notwendigen Dokumente vorzubereiten.