Gemäß einem Bericht von www.schwarzwaelder-bote.de, müssen fast jedes vierte Unternehmen, das staatliche Hilfen in der Corona-Krise erhalten hat, einen Teil davon zurückzahlen. Dies geht aus einer vorläufigen Bilanz des Wirtschaftsministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Überbrückungshilfen wurden unbürokratisch an existenzbedrohte Unternehmen mit hohen Umsatzrückgängen ausgezahlt, waren aber an eine Schlussabrechnung gekoppelt. Dies bedeutet, dass der tatsächliche Umsatzrückgang und förderfähige Fixkosten mit der Prognose abgeglichen wurden. Unternehmen, bei denen der tatsächliche Umsatzrückgang geringer war als bei Antragstellung erwartet, müssen nun einen Teil der erhaltenen Hilfen zurückzahlen. Nach Zahlen des Wirtschaftsministeriums wurden rund 13,1 Milliarden Euro Soforthilfe und 63,3 Milliarden Euro für Programme wie die November-, Dezember- oder Neustarthilfe ausgezahlt.
Es wird erwartet, dass dieses Vorgehen Auswirkungen auf den Markt und die Finanzbranche haben wird. Unternehmen, die gezwungen sind, staatliche Hilfen zurückzuzahlen, könnten in finanzielle Schwierigkeiten geraten, insbesondere wenn sie bereits von der Pandemie betroffen sind. Dies könnte zu einer erhöhten Insolvenzrate führen und die allgemeine wirtschaftliche Stabilität beeinträchtigen. Zudem könnte dies auch Auswirkungen auf das Vertrauen in staatliche Hilfsprogramme haben, was sich wiederum auf die Bereitschaft von Unternehmen auswirken könnte, in Zukunft staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Es ist daher wichtig, dass Unternehmen und Finanzexperten sorgfältig prüfen, ob und in welchem Umfang staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden, um mögliche Rückzahlungen zu antizipieren und langfristige finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Dies erfordert eine genaue Analyse der finanziellen Situation und realistische Prognosen für zukünftige Umsätze und Fixkosten.
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