
In Sachsen-Anhalt sind bislang fast 1 Milliarde Euro aus dem Corona-Sondervermögen ungenutzt geblieben. Dies gab die Landesregierung bekannt, nachdem bis Ende Juli lediglich etwa 47 Prozent der veranschlagten 1,97 Milliarden Euro tatsächlich ausgezahlt wurden. In den vier Monaten zuvor lag der Zuwachs des Mittelabflusses nur bei 4 Prozent, was Fragen zur Effizienz der Mittelverwendung aufwirft.
Die Ursachen für den schleppenden Abfluss der Mittel sind vielfältig. Einerseits sind interne Vorläufe und zeitintensive Vergabeverfahren verantwortlich, andererseits zeigen sich Schwierigkeiten, geeignete Firmen für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zu finden. Der Fokus des Corona-Sondervermögens liegt auf etwa 60 Maßnahmen, die dazu dienen, die Folgen der Pandemie abzufedern. Insbesondere im Gesundheitswesen und im Bildungssektor bleibt der Mittelabfluss jedoch gering.
Investitionsrückstand im Bildungs- und Gesundheitsbereich
Für digitalisierungsbezogene Maßnahmen an Schulen stehen aktuell 28,2 Millionen Euro bereit, von denen allerdings nur etwa 11 Millionen Euro abgerufen wurden. Zudem zeigen die Daten, dass bei pandemieresilienten Bau- und Ausstattungsmaßnahmen an Schulen bisher lediglich 3,3 von 48,1 Millionen Euro genutzt wurden. Auch im Bereich der Investitionen in Krankenhäuser gerät Sachsen-Anhalt ins Hintertreffen: Hier ist nicht einmal die Hälfte der Mittel ausgeschöpft.
Im Hinblick auf die Digitalisierung der Landesverwaltung warten über 300 Millionen Euro auf die Verteilung. Die reguläre Tilgung des Corona-Sondervermögens soll 2029 beginnen, mit jährlichen Rückzahlungen von 100 Millionen Euro.
Kontroversen um Umschichtungen
Bis zum 30. September 2024 wurden von den 2 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen rund 706 Millionen Euro ausgegeben. Es ist geplant, Gelder aus 33 Projekten abzuziehen, um die Digitalisierung der Verwaltung zu finanzieren. Digitalministerin Lydia Hüskens (FDP) hebt den dringend erforderlichen Aufholbedarf in der Digitalisierung hervor, während Oppositionspolitikerin Kristin Heiß (Linke) betont, dass die Mittel für die Digitalisierung nicht aus dem Corona-Sondervermögen genommen werden sollten. Kürzungen betreffen unter anderem Investitionen für den Gesundheitsbereich (11 Millionen Euro), die Digitalisierung sozialer Einrichtungen (9,5 Millionen Euro) sowie Maßnahmen zur Bewältigung von Lernrückständen (19,2 Millionen Euro).
Das Finanzministerium verteidigt die geplanten Umschichtungen als notwendig, um die Digitalisierung voranzutreiben. Die Entscheidung über diese Umschichtungen wird im Februar beim Beschluss des Doppelhaushalts gefällt werden. Eine beabsichtigte Regelung zur Aussetzung der Genehmigung größerer Umschichtungen im Corona-Sondervermögen ab 2026 stößt ebenfalls auf Kritik, insbesondere hinsichtlich der potentiellen Entmachtung des Parlaments.
Während die Diskussionen über die Verwendung der Mittel im Corona-Sondervermögen weitergehen, bleibt abzuwarten, ob Sachsen-Anhalt in der Lage sein wird, die Rückstände in der Mittelverwendung aufzuholen und die gesetzten Ziele in den Bereichen Bildung und Gesundheit zu erreichen.