Gemäß einem Bericht von www.sueddeutsche.de, hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) vorgeschlagen, die Schuldenbremse maßvoll zu überarbeiten. Die Vorsitzende Monika Schnitzer bezeichnet die aktuelle Schuldenbremse als zu starr und fordert eine Erhöhung der Flexibilität, um zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben zu ermöglichen, ohne die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen zu gefährden.
Die Schuldenbremse wurde eingeführt, um künftige Generationen nicht über Gebühr mit Zins- und Tilgungszahlungen zu belasten. Sie schreibt vor, dass die Länder in wirtschaftlich normalen Jahren ohne neue Kredite auskommen müssen, wobei der Bund einen Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung hat. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftsflaute ist eine Nettokreditaufnahme von gut 22 Milliarden Euro erlaubt. Von der Regel darf nur in Notlagen abgewichen werden, z.B. nach einer Naturkatastrophe oder in einer Pandemie.
Die vorgeschlagene Reform sieht unter anderem eine Einführung einer Übergangsphase sowie die Anhebung der Regelgrenze vor, abhängig von der Staatsschuldenquote im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP). Der Vorschlag begründet dies damit, dass ökonomische Krisen auch in den Jahren nach der akuten Notlage große Auswirkungen auf die Volkswirtschaft haben können. Derzeit liegt die Staatsschuldenquote bei rund 64 Prozent des BIP, was nach dem Reformvorschlag des Sachverständigenrats eine Nettokreditaufnahme von gut 28 statt 22 Milliarden Euro erlauben würde.
Als Finanzexperte sehe ich diese Reformvorschläge als wichtigen Schritt, um den Staaten mehr Handlungsspielraum zu geben, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten angemessen reagieren zu können. Die Anpassung der Schuldenbremse an die aktuelle wirtschaftliche Lage und die langfristige Verschuldungssituation ist entscheidend, um eine ausgewogene fiskalpolitische Strategie zu ermöglichen. Diese flexiblere Regelung könnte positive Auswirkungen auf den Markt haben, da sie den Regierungen mehr Spielraum für Investitionen in zukunftsweisende Projekte wie den klimagerechten Umbau, die Digitalisierung und die Infrastruktur geben würde. Allerdings sollten auch die potenziellen Risiken einer erhöhten Neuverschuldung berücksichtigt und sorgfältig abgewogen werden.
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