
Im Fall eines Einbruchs in ein Juweliergeschäft in Bad Hersfeld wurde ein 43-jähriger Mann verurteilt, der sechs Jahre lang verschwunden war. Der Vorfall ereignete sich am 8. Mai 2017, als der Täter während des Einbruchs seine DNA am Tatort hinterließ, nachdem er sich an einer Schaufensterauslage geschnitten hatte. Trotz der Identifizierung des Mannes am 17. August 2017 konnte er bis zu seiner Festnahme am 25. Januar 2025 nicht geortet werden. Diese Verzögerung war bemerkenswert und ließ viele Fragen offen, wie FNP berichtet.
Der Angeklagte flüchtete zunächst nach Spanien, wo er 2019 verhaftet wurde. Jedoch wurde er aufgrund von Coronavorschriften nicht nach Deutschland überstellt. Erst nach seiner Festnahme in einer Bar in Frankfurt war der Mann erleichtert und gestand schließlich den Einbruch. Seinen Angaben zufolge habe er für die „Hilfe“ bei der Tat 7000 Euro erhalten.
Schaden und Konsequenzen
Der Wert des entwendeten Schmucks wurde vom Geschädigten auf 15.800 Euro geschätzt, während die Anklage von einem Wert von 135.000 Euro sprach. Die Folgen waren gravierend: Der Juwelier musste sein Geschäft schließen und erhielt lediglich 15.000 Euro von seiner Versicherung. Dies verdeutlicht die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verbrechens sowohl auf den Täter als auch auf das Opfer.
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten gegen den Angeklagten. Zudem muss er 7000 Euro an die Staatskasse zahlen. Neben diesem Urteil sind gegen ihn noch zwei weitere Strafverfahren anhängig. Eine dieser Verurteilungen beinhaltete acht Monate ohne Bewährung und eine andere eine Strafe von drei Jahren und zwei Monaten. Diese Tatsache unterstreicht die wiederholte kriminelle Aktivität des Mannes, die sowohl in Deutschland als auch international stattfand.
Für weitere Informationen zu diesem Fall und anderen ähnlichen Vorfällen kann die Website von Crime Stoppers EU besucht werden.