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Schock für Anleger: d.i.i. Immobilienfonds insolvent – Jetzt handeln!

Die d.i.i. Investment GmbH, ein Unternehmen, das für Immobilienfonds bekannt war, befindet sich seit Frühjahr 2024 in Insolvenz. Diese Entwicklung betrifft insgesamt 16 Fonds mit einem beachtlichen Gesamtvolumen von über 600 Millionen Euro. Investoren, die in Immobilien investiert haben, sind von dieser Situation schwer betroffen. Die Deutsche Invest Immobilien Gruppe, als seriöser Anbieter für Wohnimmobilieninvestments angesehen, sieht sich nun mit erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert.

Die Insolvenz wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekanntgegeben, nachdem am 15. April 2024 ein Moratorium über die d.i.i. Investment GmbH angekündigt wurde, um die Vermögenswerte des Unternehmens bis zur Entscheidung des Amtsgerichts über den Insolvenzantrag zu sichern. Der Insolvenzantrag selbst basiert auf der Zahlungsunfähigkeit der d.i.i. Investment GmbH, wobei die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, die als alleinige Gesellschafterin fungiert, am 2. April 2024 beim Amtsgericht Frankfurt am Main einen Insolvenzantrag eingereicht hat. Diese AG unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Betroffene Fonds und Anlegerinteressen

Zu den betroffenen Fonds zählen unter anderem die Produkte d.i.i. Wohnimmobilien Deutschland 1–4, d.i.i. 17. Geschlossene Immobilien Investment GmbH & Co. KG sowie d.i.i. Wohnimmobilien Core Plus 1. Für zahlreiche Privatanleger, die ab 10.000 Euro oder mehr investiert haben, sieht die Situation düster aus. Die Fonds wurden über diverse Kanäle wie Banken und unabhängige Finanzvermittler sowie Online-Plattformen vertrieben. Ermittlungen haben Mängel in der Aufklärung bezüglich Risiken, insbesondere der Illiquidität und des möglichen Totalverlustes, ergeben.

Ein Beispiel einer betroffenen Person macht die Dramatik der Situation deutlich: Ein Mandant investierte 80.000 Euro in den Fonds d.i.i. Core Plus 1, erhielt jedoch keine ausreichende Beratung und Aufklärung über die bestehenden Risiken. In diesem Zusammenhang sind relevante Schadensersatzansprüche zu prüfen, die von Beraterhaftungen bis hin zu Prospekthaftungen reichen. Anleger sollten wissen, dass nicht jedes Immobilieneigentum unbedingt vom Insolvenzverfahren betroffen ist und dass der Verkauf von Fondsanteilen praktisch unmöglich ist.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen

Das Moratorium, das der BaFin gemäß § 42 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verhängt wurde, erlaubt der d.i.i. Investment GmbH nur beschränkt, Geschäfte für ihre Fonds durchzuführen. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Abweisung des Insolvenzantrags muss das Unternehmen die Einwilligung der Verwahrstelle einholen. Anleger, die betroffen sind, sollten dringend ihre Ansprüche prüfen lassen, um mögliche Verluste zu minimieren oder rückgängig zu machen. Dabei spielt auch die Verjährung von Schadensersatzansprüchen eine entscheidende Rolle, die oft bereits nach drei Jahren ab Kenntnis abläuft.

Für Anleger, die Fragen zur aktuellen Situation haben, bietet die BaFin ein Verbrauchertelefon unter der Nummer 0800 2 100 500 an. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für die Investoren weiter entwickeln wird und welche Schritte unternommen werden, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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