
Am 6. Juni 2025 hat der Schweizer Bundesrat einen bedeutenden Schritt zur Regulierung von Krypto-Vermögenswerten unternommen. Der verabschiedete Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die automatische Weitergabe von Informationen über Krypto-Vermögenswerte einzuführen. Diese Maßnahme soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten, wobei der erste Datenaustausch für das Jahr 2027 vorgesehen ist. Dieser Schritt folgt einem Beschluss vom 19. Februar 2025, welcher die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch im Bereich Krypto-Vermögenswerte festlegte. Der Entwurf wird aktuell vom Parlament geprüft, bevor er finalisiert werden kann.
Ein zentraler Aspekt des Gesetzesentwurfs ist die Zusammenarbeit mit internationalen Partnerstaaten. Laut den Informationen von Cointelegraph umfasst die Liste der Partnerstaaten 74 Nationen, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich und die meisten G20-Länder. Ausgenommen sind jedoch die USA, Saudi-Arabien und China. Der Austausch von Daten erfolgt nur, wenn die Partnerstaaten Interesse zeigen und die Anforderungen des Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD erfüllen.
Prüfmechanismen und Anforderungen
Bevor der Datenaustausch stattfinden kann, wird der Bundesrat sicherstellen, dass die teilnehmenden Partnerstaaten die CARF-Anforderungen weiterhin einhalten. Dies ist besonders wichtig, um Transparenz und Steuercompliance zu gewährleisten. Ein bereits bestehender Überprüfungsmechanismus für den automatischen Informationsaustausch im Bereich Finanzkontoinformationen wird auch auf die Krypto-Vermögenswerte ausgeweitet.
Das CARF, das von der OECD entwickelt wurde, verpflichtet Krypto-Asset-Service-Provider (CASPs) dazu, umfassende Informationen über ihre Nutzer zu sammeln. Dazu gehören nicht nur persönliche Daten, sondern auch das Steuerdomizil und die Steueridentifikationsnummer. Diese gesammelten Daten müssen an die nationalen Steuerbehörden der jeweiligen Länder gemeldet werden. Anschließend erfolgt ein Austausch dieser Informationen mit den Steuerbehörden anderer Länder, was die Steuercompliance weiter unterstützen soll. Für detaillierte Informationen zu diesen Anforderungen wird auf einen vollständigen Bericht von Deloitte verwiesen.