
Ein Paar aus Graz sorgt für Aufsehen, nachdem es über einen Zeitraum von 40 Jahren zwölfmal geheiratet und sich anschließend wieder scheiden ließ. Der Verdacht, dass dieses Verhalten einem durchdachten Plan zur finanziellen Bereicherung dient, wird immer lauter. Tatsächlich entstanden durch die Scheidungen Schäden von über 300.000 Euro für die Rentenversicherung, wie Merkur berichtet.
Die erste Hochzeit fand 1982 statt und es war für die Frau des Paares bereits die zweite Ehe. In Österreich erhalten Frauen eine Witwenrente für jede Ehe, die mindestens zweieinhalb Jahre dauert, ohne dass es eine Obergrenze für die Anzahl der Ehen und Scheidungen gibt. Im Jahr 2022 verweigerte die Pensionsversicherungsanstalt die Auszahlung der Witwenrente und informierte die Polizei über die Verdachtsmomente eines schweren gewerbsmäßigen Betrugs.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Trotz der eingeleiteten Ermittlungen wurde das Verfahren eingestellt, da kein Betrug nachgewiesen werden konnte. Es stellte sich heraus, dass die Masche zwar als „rechtsmissbräuchlich“, aber nicht strafbar eingestuft wurde. Interessanterweise lebte das Paar trotz der zahlreichen Ehen und Scheidungen in einer stabilen Partnerschaft. Auf die Vorwürfe wollten sie sich jedoch nicht äußern.
Um die Auswirkungen und Bedingungen der Witwenpension in Österreich zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, dass diese über einen Antrag beantragt werden muss. Die Höhe der Witwenpension hängt von der Relation der Einkommen des Verstorbenen und des überlebenden Ehepartners in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Tod ab, wie österreich.gv.at erklärt.
Berechnung und Voraussetzungen
Im Falle von vermindertem Einkommen des Verstorbenen, etwa aufgrund von Krankheit oder Arbeitslosigkeit, wird das Einkommen der letzten vier Kalenderjahre berücksichtigt. Der Prozentanteil für die Witwenpension liegt zwischen 0% und 60% der Pension des Verstorbenen. Ein Beispiel zeigt, dass eine Witwenpension von 49,82% errechnet werden kann, wenn die Berechnungsgrundlage von Witwe und Verstorbenem entsprechendes Einkommen aufweist.
Dabei erhält die Witwe 40% bei gleich hohen Berechnungsgrundlagen und bis zu 60%, wenn das Einkommen des Überlebenden maximal ein Drittel der des Verstorbenen beträgt. Dies bedeutet, dass eine Witwenpension bei einem eigenen Einkommen unter 2.547,91 Euro brutto entsprechend erhöht wird. Eine Störung könnte eintreten, falls das Gesamteinkommen des Überlebenden das Doppelte der Höchstbeitragsgrundlage von 2012 überschreitet.
Die Auszahlung der Witwenpension erfolgt monatlich am 1. des Folgemonats, wobei im April und Oktober eine Pensionssonderzahlung in doppelter Höhe ausgezahlt wird. Es ist zu erwähnen, dass die Höhe der Pension bei geschiedenen Eheleuten nicht höher sein darf als die Unterhaltsverpflichtung oder die tatsächliche Unterhaltsleistung.