
Viele Steuerpflichtige in der Schweiz vergessen oft, den Abzug für Depotgebühren in ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Ein häufiges Problem sind unvollständige Angaben auf den Auszügen, die Banken ihren Kunden zum Jahresende übermitteln. Hierbei fehlen oft wichtige steuerrelevante Informationen, darunter Depotgebühren. Um Abzüge nicht zu übersehen, ist es ratsam, Kontoauszüge des Vorjahres zur Hand zu nehmen und die Gebühren sorgfältig zu dokumentieren. Dies berichtet das Thuner Tagblatt.
Ein effektives Mittel zur Erleichterung des Steuerprozesses ist der elektronische Steuerauszug (eSteuerauszug). Dieser ermöglicht es Steuerpflichtigen, ihre Daten direkt in die digitale Steuererklärung zu übertragen, was den Prozess wesentlich vereinfacht. Insbesondere wertvolle Informationen über Wertschriften und Vermögenserträge sind auf diesem Dokument zusammengefasst. Der eSteuerauszug ist in der Norm e-CH 0196 standardisiert und kann bei den meisten Banken im E-Banking heruntergeladen werden, wobei sein Zugang oft auf ausdrückliche Bestellung erfolgt.
Vorteile und Inhalt des eSteuerauszugs
Der eSteuerauszug bietet zahlreiche Vorteile. Er ermöglicht die automatische Übertragung der Daten in die Steuererklärung und erleichtert das Ausfüllen, besonders wenn viele Wertschriftpositionen vorhanden sind. Er enthält unter anderem:
- Kontosaldo am 31. Dezember
- Wert des Wertschriftendepots am 31. Dezember
- Schulden wie Privatkredite und Hypotheken
- Erträge aus Zinsen und Dividenden
- Käufe und Verkäufe von Wertschriften
- Bezahlte Schuldzinsen
- Abzugsfähige Spesen
Wichtig zu beachten ist, dass der eSteuerauszug kein Kontoauszug ist und daher keine Informationen zu Zahlungseingängen und -ausgängen bietet. Auch wenn der eSteuerauszug nicht verpflichtend ist, ist er besonders bei komplexen Wertschriftendepots sehr empfehlenswert.
Preisvariationen und Verantwortlichkeiten
Unterschiede bei den Gebühren für den eSteuerauszug bestehen zwischen den Banken. Die Aargauer und Berner Kantonalbank erheben keine Gebühren, während die Saxobank ab dem Steuerjahr 2025 auf Gebühren verzichtet. Postfinance hingegen verlangt eine Pauschale von knapp 100 Franken und die Migros Bank berechnet Gebühren anhand der Anzahl der Titel und des Detaillierungsgrads der Angaben. Bei kostenpflichtigen Beratungsmandaten sind die Gebühren für den Steuerauszug in der Regel inbegriffen.
Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt beim Steuerpflichtigen selbst. Daher ist eine gründliche Kontrolle der Angaben in der Steuererklärung unerlässlich, da nicht alle kantonalen Steuersoftware Gebühren automatisch übernimmt, wie das Steuerberatung Aargau hervorhebt. Damit bleibt es entscheidend, auch beim Ausfüllen der Steuererklärung auf die Details zu achten und alle notwendigen Informationen richtig zu erfassen.