
Heute wird der Bürokratie-FREI-Tag gefeiert, ein symbolisches Datum, das die Herausforderungen in der Speditionsbranche verdeutlicht. Jörg Wellbrandt, ein Spediteur, der mit einem Lastzug im Wert von 400.000 Euro tätig ist, beschreibt die Unterschiede zwischen der Transportorganisation in Deutschland und Frankreich. Während er in Frankreich mit einer Dauergenehmigung für Transporte bis zu 3 Metern Breite und 48 Tonnen Gesamtgewicht auf Nationalstraßen flexibler agieren kann, sieht er in Deutschland einen bürokratischen Dschungel, der sein Geschäft erheblich erschwert. Wellbrandt ist auf Genehmigungen nach Paragraph 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) angewiesen, um Schwertransporte durchzuführen.
Die Herausforderungen der Genehmigungsverfahren sind laut Wellbrandt zahlreich. In Deutschland muss er nicht nur die StVO, sondern auch zahlreiche weitere Vorschriften wie die StVZO und die Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte beachten. Die Komplexität zwischen „Auflagen“ und „Bedingungen“ führt häufig zu Unsicherheiten, die in Bußgeldern oder sogar in der Löschung der Genehmigung resultieren können. Zusätzlich sieht Wellbrandt eine Konkurrenzsituation, in der einige Wettbewerber ohne notwendige Genehmigungen arbeiten.
Bürokratieabbau im Fokus
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat sich nun diesen Problemen angenommen und eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschlossen. Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär, betont, dass das Ziel dieser Maßnahme die Entlastung der Logistiker sei, um die Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte zu beschleunigen und zu vereinfachen. Die Änderungen sollen im Frühjahr 2025 in Kraft treten, nachdem der Bundesrat den Vorschlägen zugestimmt hat.
Zu den geplanten Vereinfachungen gehören unter anderem die Erlaubnis zur Mitnahme von teilbarer Ladung bis zu 40 Tonnen Gewicht bei leerfahrenden Schwertransporten sowie ein Richtwert von zwei Wochen für die Antragsbearbeitung durch die zuständigen Behörden. Auch die Regelungen zur Unterschreitung genehmigter Maße und Gewichte der Ladung werden flexibler gestaltet.
Der Blick in die Zukunft
Darüber hinaus wird die Anhörung der Autobahn GmbH des Bundes bei Unterfahrungen von Autobahnbrücken gestrichen, um die Genehmigung weiter zu beschleunigen. Ein weiterer positiver Aspekt ist die Vorverlegung des Beginns der Nachtfahrten auf 20:00 Uhr, was den Spediteuren mehr Flexibilität bietet. Zuletzt wird auch die Sprachauflage gelockert, indem Englisch neben Deutsch als Verständigungssprache zugelassen wird.
Wellbrandt zeigt sich optimistisch, dass diese Neuerungen helfen werden, die zeitaufwändigen Genehmigungsverfahren zu reduzieren. Dennoch bleibt zu hoffen, dass die Versprechen zur Bürokratieentlastung auch in der Praxis umgesetzt werden, um den Spediteuren in Deutschland die gleiche Flexibilität zu bieten, die sie in Ländern wie Frankreich genießen können.
Für weiterführende Informationen zu den aktuellen Bedingungen für Speditionen können die Berichte von Focus und dem BMDV eingesehen werden.