Nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben, erhalten Sie Ihren Steuerbescheid. Diesen sollten Sie sorgfältig prüfen, da Sie nur einen Monat Zeit haben, um Einspruch einzulegen. Zuvor sollten Sie während des Jahres Belege sammeln und Ihre Unterlagen ordnen, um die Steuererklärung effizient zu gestalten und mögliche Nachweise direkt griffbereit zu haben. Zu den absetzbaren Kosten gehören beispielsweise Werbungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Bearbeitungsdauer bis zum Erhalt des Steuerbescheids beträgt in der Regel vier bis zwölf Wochen, jedoch kann es auch länger dauern.
Der Aufbau des Steuerbescheids ist strukturiert. Ihre Identifikationsnummer befindet sich oben links, gefolgt vom Versanddatum des Bescheids oben rechts. Darunter steht die Adresse des Empfängers und auf der rechten Seite wird der Inhalt zusammengefasst, einschließlich Angaben zu Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. In der Mitte des oberen Drittels können Vermerke zur Vorläufigkeit des Bescheids erscheinen. Eine Tabelle auf der rechten Seite enthält die Kurzberechnung Ihrer Steuer, um festzustellen, ob Sie eine Rückerstattung erhalten oder eine Nachzahlung leisten müssen.
Beim Prüfen des Steuerbescheids ist es ratsam, die Hinweise auf der letzten Seite des Bescheids zu überprüfen, um mögliche Unstimmigkeiten festzustellen. Wenn das Finanzamt von Ihren Angaben abweicht und Sie dies nicht nachvollziehen können, ist eine telefonische Rücksprache mit dem Amt empfehlenswert. Etwaige Einwände sollten schriftlich innerhalb eines Monats eingereicht werden. Selbst bei korrekter Übernahme Ihrer Angaben ist es wichtig, Ihre persönlichen Daten und die Bankverbindung zu überprüfen, insbesondere wenn eine Rückerstattung vorgesehen ist.
Die Kontrolle des Steuerbescheids erfordert auch eine genaue Prüfung der zweiten Seite, auf der alle Einkünfte aufgeführt sind. Es ist wichtig zu überprüfen, ob Ihr Arbeitslohn korrekt übernommen wurde und ob alle sonstigen Angaben stimmen. Im Falle einer ausgewiesenen Nachzahlung haben Sie vier Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich erfolgen. Falls keine Fehler festgestellt werden, könnte eine Terminüberweisung für den Zahlungstermin eine sinnvolle Maßnahme sein, um sicherzustellen, dass die Zahlung rechtzeitig eingeht.