
Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat sich entschieden, gegen die geplante Erhöhung der „Reichensteuer“ sowie der Erbschaftssteuer Stellung zu beziehen. Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt äußerte sich zu den Auswirkungen dieser Maßnahmen und bezeichnete sie als hinderlich für die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit des Landes. Laut Brossardt könnten solche Vorschläge nicht nur Investitionen bremsen, sondern auch Unternehmensverkäufe gefährden und die Wettbewerbsfähigkeit schwächen. Diese Sichtweise wird durch die Tatsache unterstützt, dass die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen bereits mehr als die Hälfte der Lohn- und Einkommenssteuer tragen.
Zusätzliche Steuerbelastungen hält die vbw nicht nur für ungerecht, sondern auch für schädlich, insbesondere für den Wirtschaftsstandort Bayern und die Schaffung sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die Diskussion über Steuererhöhungen führt zu verstärkten Unsicherheiten, die die positive Stimmung im Wirtschaftssektor gefährden. In Bayern stehen rund 35.000 Unternehmensnachfolgen bevor, was die Relevanz einer tragfähigen steuerlichen Regelung unterstreicht.
Die Risiken der Erbschaftssteuer
Brossardt warnt vor einer Erbschaftsteuer von 30 Prozent auf Betriebsvermögen. Eine solche Regelung könnte nicht nur Investitionen blockieren, sondern auch dazu führen, dass Unternehmen verkauft oder Standorte ins Ausland verlagert werden. Die vbw sieht in diesem Kontext den Koalitionsvertrag als investitions- und entlastungsorientiert an, fordert jedoch weitere Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen.
Im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge hebt die steuerliche Belastung durch Erbschaft- und Schenkungsteuer die Bedeutung einer sorgfältigen Planung hervor. Insbesondere Handwerksbetriebe stehen vor der Herausforderung, ihr Vermögen sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod zu übertragen. Das deutsche Steuerrecht bietet allerdings Vergünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen an, sofern die Betriebe weiterhin fortgeführt werden und Arbeitsplätze erhalten bleiben. So können bis zu 85 % des Betriebsvermögens steuerbegünstigt übertragen werden.
Strategien zur Steueroptimierung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden durch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sowie das Bewertungsgesetz (BewG) festgelegt. Eine detaillierte Bewertung des Betriebsvermögens ist daher unerlässlich, um Steuerbelastungen zu minimieren. Dazu gehört auch die Einbeziehung von Spezialisten, wie Steuerberatern, die bei der strategischen Nachfolgeplanung unterstützen. Steueroptimierung kann unter anderem durch Anpassung des Gesellschaftsvertrags oder die Wahl der Steuerklassen erfolgen.
Freibeträge, die Ehepartnern 500.000 €, Kindern 400.000 €, Enkelkindern 200.000 € und Geschwistern 20.000 € zustehen, sind ebenfalls relevante Faktoren. Die Regelverschonung ermöglicht eine Steuerlastreduzierung um bis zu 85 %, während die Optionsverschonung bis zu 100 % Steuerbefreiung bieten kann, wenn die Lohnsummenregelung eingehalten wird.
Insgesamt sind die Aufrechterhaltung der Liquidität und die gesunde Planung der Unternehmensnachfolge entscheidend dafür, dass die Steuerlast nicht zur Bedrohung für die Unternehmen wird. Die vbw fordert die Umsetzung konkreter Entlastungs- und Investitionsimpulse, um den Wachstumspfad des bayerischen Wirtschaftsstandortes wiederherzustellen. Weitere Informationen und Details zu diesen Themen finden Sie in der vbw Pressemitteilung sowie in dem Artikel zur Erbschaft- und Schenkungssteuer.