Rentner müssen eine Steuererklärung machen, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, auch im Jahr 2023. Der Grundfreibetrag für 2023 beträgt 10.908 Euro für Ledige und 21.816 Euro für Verheiratete. Sollte ein Rentner über diesen Beträgen liegen, ist eine Steuererklärung erforderlich. Dies könnte der Fall sein, wenn zusätzlich zur gesetzlichen Rente weitere steuerpflichtige Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte vorliegen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Abgabe einer Steuererklärung nicht automatisch bedeutet, dass Steuern gezahlt werden müssen. Rentner haben wie Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Steuerlast zu reduzieren. Neben dem Grundfreibetrag können Werbungskostenpauschale und Sonderausgaben-Pauschbetrag geltend gemacht werden, was die steuerfreie Summe erhöht. Im Jahr 2023 liegt diese Summe für Singles bei 11.046 Euro.
Renten werden teilweise besteuert, jedoch wurde das Wachstumschancengesetz kürzlich verabschiedet, das die komplette Versteuerung der Rente erst im Jahr 2058 vorsieht, im Gegensatz zur ursprünglichen Planung im Jahr 2040. Wenn Rentner keine Steuererklärung abgeben, kann das Finanzamt eine rückwirkende Aufforderung für bis zu sieben Jahre aussprechen. Die Frist für die Steuererklärung 2023 wurde auf den 2. September 2024 verlängert.