
Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 selbstständig einreichen, haben bis zum 31. Juli 2025 Zeit, um ihre Unterlagen beim Finanzamt einzureichen. Diese Frist gilt einzig für Selbstabgeber, die keine Hilfe durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen. Wer sich entscheidet, professionelle Unterstützung zu suchen, hat bis zum 30. April 2026 Zeit, um die Erklärung abzugeben, wie mgp-steuerberater.de berichtet.
Versäumnisse können empfindliche finanzielle Folgen haben. Ab dem 1. Mai 2026 wird ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro begonnenem Monat fällig, falls die Abgabefrist nicht eingehalten wird. Das Finanzamt kann zudem weitere Sanktionen verhängen, die von Zwangsgeldern bis zur Schätzung der Steuer durch die Behörde reichen. Auch Verzugszinsen werden ab dem 1. Juni 2026 fällig, sollten Fristen versäumt werden.
Wer ist zur Abgabe verpflichtet?
Es gibt spezifische Vorgaben, unter welchen Umständen Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu zählen Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften über 410 Euro im Jahr, Personen, die Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld beziehen, sowie diejenigen mit mehreren gleichzeitigen Arbeitsverhältnissen. Auch Rentner, deren steuerpflichtiges Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, müssen eine Steuererklärung einreichen, wie nord24.de ergänzt.
Eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2025 kann unter bestimmten Umständen beantragt werden, beispielsweise bei Krankheit oder fehlenden Dokumenten. Der Antrag muss schriftlich und mit einer nachvollziehbaren Begründung eingereicht werden. Die Entscheidung über die Verlängerung liegt im Ermessen des Finanzamts, es besteht kein rechtlicher Anspruch darauf.
Freiwillige Abgabe und Zeitrahmen
Freiwillige Steuererklärungen können innerhalb von vier Jahren nach dem betreffenden Steuerjahr abgegeben werden, wobei der Stichtag für das Steuerjahr 2024 auf den 31. Dezember 2028 fällt. Zudem wird es für Selbstabgeber empfohlen, die Abgabe der Erklärung über elektronische Portale wie „Mein Elster“ oder über Steuersoftware vorzunehmen, um den Prozess zu erleichtern.
Das Wissen um diese Fristen und Regeln ist für Arbeitnehmer und Steuerpflichtige unerlässlich, um finanzielle Nachteile durch Fristversäumnisse zu vermeiden und rechtzeitig ans Finanzamt zu melden.