
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hat wichtige Informationen zur Vorhaltepflicht von Quittungen und Belegen im Zusammenhang mit Steuererklärungen herausgegeben. Nach den aktuellen Richtlinien müssen Quittungen und Belege dem Finanzamt nur auf Anfrage vorgelegt werden; eine Einreichung mit der Steuererklärung selbst ist nicht erforderlich. Dies ermöglicht Steuerpflichtigen, ihre Unterlagen besser zu organisieren und das Verfahren zu vereinfachen.
Ein weiterer Hinweis betrifft die Zahlung von Rechnungen: Zahlungen für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Kinderbetreuungskosten sollten stets unbar erfolgen, da das Finanzamt nur unbar beglichene Rechnungen anerkennt. Zudem kann eine falsch angegebene Bankverbindung zu Verzögerungen bei der Steuerrückerstattung führen.
Steuerliche Auswirkungen von Einkommensänderungen und Sozialleistungen
Die VLH erläutert, dass Gehaltserhöhungen in der Regel nicht zu einem geringeren Netto führen. Durch die Steuerprogression bleibt in der Regel mehr Netto vom Bruttoeinkommen übrig. Trotzdem können höhere Einnahmen den Anspruch auf Sozialleistungen, wie z.B. Wohngeld, beeinflussen. Diese Sozialleistungen sind zwar steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt, was dazu führen kann, dass der persönliche Steuersatz ansteigt, wenn die jährlichen Sozialleistungen die Grenze von 410 Euro überschreiten. In diesem Fall ist eine Steuererklärung obligatorisch.
Für Ehepaare lohnt sich das Ehegattensplitting, da sie ihre Einkünfte zusammenzählen und anschließend halbieren können. Dies führt besonders dann zu steuerlichen Vorteilen, wenn zwischen den Ehepartnern signifikante Einkommensunterschiede bestehen. Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärung ist zulässig, solange sie von Familienmitgliedern ohne Vergütung erfolgt. Auch professionelle Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen ist gestattet.
Für weiterführende Informationen zu den Veranlagungsformen für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können die spezifischen Details bei Haufe eingesehen werden, wie in einem Artikel beschrieben, der sich mit dem Thema Progressionsvorbehalt befasst (Haufe).