
Spenden an Betroffene des Ukraine-Kriegs können auch im Jahr 2025 weiterhin erleichtert beim Finanzamt nachgewiesen werden. Wie t-online.de berichtet, haben Steuerzahler die Möglichkeit, ihre Spenden steuerlich geltend zu machen, wodurch sich ihre Steuerlast verringert.
Für Spenden über 300 Euro ist das Finanzamt verpflichtet, eine qualifizierte Zuwendungsbestätigung zu verlangen. Für Spenden unter 300 Euro hingegen reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung aus. Diese Regelung für Spenden an Betroffene des Ukraine-Kriegs wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Nachweispflichten und steuerliche Vorteile
Steuerzahler müssen die Nachweise nicht direkt der Steuererklärung beifügen, sind jedoch verpflichtet, diese auf Anfrage des Finanzamts vorzulegen. Beschäftigte, die über ihren Arbeitgeber spenden, profitieren ebenfalls von steuerlichen Erleichterungen, da gespendete Lohnanteile nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn gewertet werden.
Zusätzlich berichtet augsburger-allgemeine.de, dass es für Spenden an gemeinnützige Organisationen ebenfalls möglich ist, diese steuerlich geltend zu machen. Auch hier gelten die gleichen Regelungen bezüglich der Nachweispflichten für Beträge über und unter 300 Euro.