Investitionen

Steuerliche Förderung: E-Autos für Unternehmen jetzt noch attraktiver!

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform zur Förderung von Elektrofahrzeugen, die vor allem Unternehmen zugutekommen soll. Finanzminister Lars Klingbeil hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der eine degressive Abschreibung für E-Autos vorsieht. Diese Maßnahme erfolgt in Reaktion auf den signifikanten Rückgang der Zulassungszahlen nach dem Auslaufen staatlicher Förderung Ende 2023.

Unternehmen, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 E-Fahrzeuge erwerben, können 75% der Kosten im ersten Jahr absetzen. Im zweiten Jahr sind 10% absetzbar, gefolgt von jeweils 5% im dritten und vierten Jahr sowie 3% im fünften und 2% im sechsten Jahr. Diese Regelung entspricht der durchschnittlichen Nutzungsdauer der Fahrzeuge und soll die Investitionsbereitschaft von Betrieben steigern, berichtet Merkur.

Ziele der Reform

Das Ziel hinter dieser Reform ist klar: Der Markt für Elektroautos soll angekurbelt werden und Unternehmen sollen motiviert werden, in E-Fahrzeuge zu investieren. Dies ist notwendig, da der Absatz von reinen Elektroautos im ersten Quartal 2025 lediglich 3% im privaten Fahrzeugbestand ausmachte und das Wachstum in diesem Sektor nur um 0,1% gegenüber dem Vorquartal gestiegen ist.
Im gleichen Zeitraum stiegen die Zulassungen von E-Dienstwagen um 45% im Vergleich zum Vorjahr. 64% der neu zugelassenen E-Dienstwagen stammen von deutschen Herstellern wie VW, BMW und Mercedes, während der Anteil mit ausländischen Tochterfirmen bei 83% liegt. Der VW ID.7 ist mit über 6000 Zulassungen das meistverkaufte E-Dienstwagenmodell.

Zusätzlich plant die Bundesregierung eine Anhebung der Bemessungsgrundlage für E-Fahrzeuge von 70.000 Euro auf 100.000 Euro, sodass auch Dienstwagen mit einem höheren Bruttolistenpreis von der attraktiveren „0,25-Prozent-Regelung“ profitieren können. Für emissionsfreie Fahrzeuge wird lediglich 0,5% des Bruttolistenpreises angesetzt, was die private Nutzung erheblich entlastet.

Der politische Kontext

Der Gesetzentwurf muss nun im Bundestag und Bundesrat diskutiert und beschlossen werden. Ziel ist es, vor der Sommerpause Mitte Juli einen Beschluss herbeizuführen, um die steuerlichen Vorteile schnellstmöglich in Kraft treten zu lassen. Eine Neuauflage der Kaufprämie für private Käufer ist jedoch unwahrscheinlich. Stattdessen wird es – beim erhöhten Angebot an Gebrauchtwagen durch Unternehmen – auch für private Verbraucher indirekte Vorteile geben, berichtet electrive.

Während ein „Sozialleasing“ für E-Autos im Privatmarkt derzeit nicht beschlossen wurde, gibt es Bestrebungen seitens der SPD, ein solches Programm für Menschen mit geringeren Einkommen vielleicht bis 2027 zu realisieren. Diese Reformen sollen nicht nur die Wirtschaft ankurbeln, sondern auch dem Klimaschutz dienen, indem ein Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge gefördert wird.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert