
Am 16. Mai 2025 stehen zahlreiche Unternehmen vor entscheidenden steuerlichen Fragestellungen im Rahmen von Umstrukturierungen. Diese können durch die begünstigte Herausnahme betrieblicher Liegenschaften bis zum 31. Mai 2025 an Relevanz gewinnen. Unternehmen, die beabsichtigen, Liegenschaften aus ihrem Betrieb herauszunehmen, können dabei erhebliche Steuervorteile erzielen. Walter Großmann, ein erfahrener Steuerexperte und Leiter der Kanzlei “Großmann & Partner” in Bozen, hebt hervor, dass besonders Unternehmen, die ihre Tätigkeiten zeitnah einstellen oder einen Generationswechsel planen, von dieser Regelung profitieren können. SWZ berichtet, dass diese Möglichkeit für viele eine strategische Chance darstellt.
Umstrukturierungen von Personenunter-nehmungen sowie juristischen Personen können jedoch auch komplexe steuerliche Folgen nach sich ziehen. Es ist unerlässlich zu prüfen, ob die Umstrukturierungen eine Besteuerung auslösen oder ob Möglichkeiten einer Steueraufschub oder -befreiung bestehen. T-R erläutert, dass Unternehmen bei derartigen Umstellungen bestrebt sind, steuerliche Belastungen zu minimieren, da meist kein Geld fließt und eine sofortige Steuerzahlung unerwünscht ist.
Steuerliche Aspekte bei Umstrukturierungen
Unternehmen sollten vor jeder Reorganisation die potenziellen steuerlichen Folgen umfassend analysieren. Eine Checkliste der relevanten Steuerarten ist dabei von großer Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen für Umstrukturierungen sind im Fusionsgesetz verankert, während das Steuerrecht auf einer Generalklausel basiert. Zudem unterscheidet sich der steuerliche Umstrukturierungsbegriff erheblich von der zivilrechtlichen Definition.
Die steuerliche Beurteilung erfolgt vor allem unter wirtschaftlichen Aspekten und orientiert sich am Zustand vor und nach der Umstrukturierung. Dabei spielen stille Reserven, die in Vermögenswerten enthalten sind, eine entscheidende Rolle. Unternehmen haben ein starkes Interesse daran, die Besteuerung dieser stillen Reserven möglichst weit in die Zukunft zu verschieben. Verlustvorträge könnten bei Umstrukturierungen verfallen oder aber steuerlich geltend gemacht werden.
Komplexitäten und Planung bei Umstrukturierungen
Die Planung von Umstrukturierungen erfordert umfangreiche Überlegungen, um steuerliche Konsequenzen effektiv zu berücksichtigen. Verschiedene Steuerarten, darunter auch Verkehrs- und Transaktionssteuern sowie Grundsteuern, können im Laufe der Umstrukturierung relevant werden. Auch Verrechnungssteuerpflichten sowie Stempelabgaben sind mögliche Faktoren, die Unternehmen bedenken müssen.
Die zeitlichen Aspekte sind von besonderer Bedeutung, vor allem in Bezug auf die Rückwirkung von Umstrukturierungen. Die umfassende Planung sollte auch die zukünftige Flexibilität der Unternehmen im Blick haben, um Anpassungen und notwendige Änderungen entsprechend den steuerlichen Rahmenbedingungen vornehmen zu können.