
Die Bundesregierung plant ein umfassendes Reformpaket im Steuerrecht, um der aktuellen Wirtschaftsflaute entgegenzuwirken. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, unter der Leitung von Lars Klingbeil (SPD), sieht verschiedene steuerliche Änderungen vor, die am Mittwoch im schwarz-roten Kabinett unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) diskutiert werden sollen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und Unternehmen zu entlasten.
Geplant sind unter anderem die Einführung einer „degressiven Abschreibung“ als „Investitions-Booster“ noch in diesem Jahr. Firmen könnten für drei Jahre Sonderabschreibungen von maximal 30 Prozent auf die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter geltend machen, wobei die Abschreibungen verläuft fallend, sodass im ersten Jahr mehr abgesetzt werden kann als in den folgenden Jahren. Ab dem 1. Januar 2028 soll die Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils ein Prozent gesenkt werden, mit dem langfristigen Ziel eines Körperschaftsteuersatzes von 10 Prozent bis zum Jahr 2032.
Geplante Steuererleichterungen
Zusätzlich wird eine Senkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne von 28,25 Prozent auf 25 Prozent in drei Stufen angestrebt. Vergünstigungen sollen auch Firmen zugutekommen, die E-Fahrzeuge erwerben. Hier wird eine Abschreibung von 75 Prozent im Kaufjahr und 2 Prozent im fünften Folgejahr vorgesehen. Weiterhin wird die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet, um Investitionen in Forschung und Entwicklung zu begünstigen.
Die Hintergründe dieser Vorschläge sind im Koalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU und der SPD verankert, der nach Sondierungsgesprächen im März 2025 abgeschlossen wurde. Dieser sieht auch eine umfassende Entlastung der breiten Mittelschicht durch eine Einkommensteuerreform sowie eine Erhöhung der Pendlerpauschale vor. Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 1. Januar 2026 auf 7 Prozent sinken.
Langfristige Steuerreformen
Im Bereich Unternehmenssteuer sind weitere wichtige Reformen im Koalitionsvertrag verankert. Dazu zählt unter anderem die Verbesserung des Optionsmodells nach § 1a KStG und die Prüfung der Körperschaftsteuerpflicht für neu gegründete Unternehmen ab 2027. Zudem soll der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent angehoben werden, um die Kommunen bei der Einnahmearbeit zu unterstützen. Die Unterstützung für eine einheitliche Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage auf EU-Ebene wird ebenfalls bekräftigt.
Zusammengefasst zeigen die angestrebten Maßnahmen die Entschlossenheit der Bundesregierung, zukunftsgerichtete und zielgerichtete Initiativen zur wirtschaftlichen Stärkung in Deutschland voranzutreiben. Die geplanten Änderungen könnten einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung und Belebung der deutschen Wirtschaft leisten, besonders im Hinblick auf Investitionen und Innovationen.
Für weitere Details können Sie die Berichterstattung von Bild und Deloitte einsehen.