Die Bundesregierung plant, die bisherigen Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen, um Ehepaare künftig einheitlich in Steuerklasse 4 einzustufen. Diese Änderung könnte insbesondere für Ehepartner, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, bedeutende Auswirkungen haben. Durch die Fusion der beiden Steuerklassen würde der besser verdienende Partner weniger Nettoeinkommen erhalten, während der Partner mit geringerem Einkommen mehr Geld behalten würde.
Ursprünglich wurden die Steuerklassen 3 und 5 eingeführt, um Ehepaaren monatlich mehr verfügbares Einkommen zu ermöglichen, auch wenn dies häufig zu Steuernachzahlungen führte. Diese Konstellation führte jedoch oft zu einem Machtgefälle innerhalb der Familie, insbesondere indem ein Partner die Großteil der Steuerlast trug. Die Abschaffung dieser Steuerklassen zielt darauf ab, die Arbeitsanreize zu erhöhen, insbesondere für Frauen.
Die Auswirkungen der Abschaffung der Steuerklassen auf Ehepaare können anhand von Beispielen veranschaulicht werden. Dabei zeigt sich, dass sich das Gesamtsteueraufkommen nicht ändert, aber die zeitliche Verteilung der Zahlungen beeinflusst wird. Dies kann dazu führen, dass Ehepaare sich jeden Monat mit einer geringeren Haushaltssumme konfrontiert sehen, auch wenn die Steuerlast insgesamt gleich bleibt.
Mit Blick auf Frauen betont der Lohnsteuerhilfeverein in Bayern die Bedeutung der Gesetzesänderung, da Frauen häufiger in Steuerklasse 5 eingestuft sind und dadurch finanziell benachteiligt werden. Diese strukturelle Ungleichheit kann sich im Laufe des Lebens negativ auf die finanzielle Situation von Frauen auswirken, insbesondere in Bezug auf Rente und Altersarmut. Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 könnte somit langfristige Auswirkungen auf die finanzielle Gleichstellung von Frauen haben.