
Am 4. Juni 2025 hat das Bundeskabinett einen wesentlichen Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionspaket beschlossen, der bereits am 1. Juli 2025 in Kraft treten könnte. Die neuen Regelungen, die auf Unternehmen abzielen, bringen unter anderem eine degressive Abschreibung von 30 Prozent sowie spezifische Anreize für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen mit sich. Diese werden durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze für E-Fahrzeuge als Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro ergänzt.
Wie Handwerksblatt berichtet, sind die neuen Regelungen Bestandteil eines größeren Plans, der darauf abzielt, Wachstumsimpulse zu setzen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Insbesondere die Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll vorerst bis Ende 2027 gelten. Dieses steuerliche Modell wird oft als „Turbo-AfA“ bezeichnet und ermöglicht eine sofortige steuerliche Geltendmachung von 30% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Abschreibung für Elektrofahrzeuge
Für Unternehmen, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neue E-Autos erwerben, ist eine bemerkenswerte Abschreibung von 75 Prozent vorgesehen. Die Regelung sieht zudem vor, dass die Abschreibung für diese Fahrzeuge auf 10% im Jahr nach dem Kauf, 5% in den folgenden zwei Jahren, 3% im vierten Jahr und 2% im fünften Jahr sinkt. Auch der Ausbau der Forschungszulage, die von 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro von 2026 bis 2030 angehoben wird, ist Teil des Pakets.
Die ersten Rückmeldungen zu den Beschlüssen des Kabinetts sind positiv. Verbände und Unternehmen begrüßen die steuerlichen Erleichterungen, auch wenn der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) die „Befristet-Stempel“-Regelung bei der degressiven Abschreibung kritisch betrachtet.
Weitere steuerliche Maßnahmen
Der Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 legt die steuerpolitische Richtung der neuen Bundesregierung fest. Im Rahmen dieses Vertrags wird ein Fokus auf steuerliche Entlastungen für Unternehmen und Privatpersonen, die Förderung von Investitionen sowie die Stärkung der Kommunalfinanzen gelegt. Zu den weiteren Zielen zählen Bürokratieabbau und die Schließung steuerlicher Schlupflöcher, wie Ecovis KSO berichtet.
Darüber hinaus plant die Regierung, den Körperschaftsteuersatz ab 2028 jährlich um 1 Prozentpunkt zu senken, bis er bis 2032 insgesamt um 5 Prozentpunkte gesenkt wird. Auch im Bereich der Einkommensteuer sind Erleichterungen vorgesehen, speziell für kleine und mittlere Einkommen. Zum Beispiel soll der Pendlerpauschale ab dem 1. Januar 2026 auf 38 Cent angehoben werden.
Die bevorstehenden Änderungen in der Unternehmensbesteuerung und die neuen Abschreibungsmöglichkeiten sind daher nicht nur eine willkommene Unterstützung für die Wirtschaft, sondern auch ein Hinweis auf die langfristigen steuerpolitischen Ziele der Bundesregierung. Unternehmen werden angehalten, die neuen Regelungen zu nutzen, um Investitionen zu fördern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.