Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hat wichtige Informationen zur Abgabe von Steuererklärungen veröffentlicht. Insbesondere weist die VLH darauf hin, dass Quittungen und Belege zwar auf Anfrage des Finanzamts vorgelegt werden müssen, jedoch nicht mit der Steuererklärung eingereicht werden sollen. Dies soll die Handhabung und Bearbeitung der Erklärungen bei den Finanzämtern erleichtern.
Ein weiterer Hinweis betrifft die Bezahlung von Rechnungen für Handwerker, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Kinderbetreuungskosten. Diese sollten unbar beglichen werden, da das Finanzamt nur unbar bezahlte Rechnungen anerkennt. Zudem kann eine falsch angegebene Bankverbindung zu Verzögerungen bei der Steuerrückerstattung führen und Probleme verursachen, wenn das angegebene Konto nicht existiert.
Wichtige steuerliche Aspekte
Ein oft gehörter Mythos besagt, dass eine Gehaltserhöhung zu einem geringeren Netto führen kann. Entgegen dieser Annahme bleibt in der Regel ein bisschen mehr Netto übrig. Die Steuerprogression ergibt sich aus der Regel, dass Personen mit geringem Einkommen wenig Lohnsteuer zahlen, während bei höheren Einkünften auch die Steuerlast zunimmt.
Es ist zudem zu beachten, dass höhere Einnahmen Auswirkungen auf Ansprüche auf Sozialleistungen wie Wohngeld haben können. Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld sind zwar steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt, was den persönlichen Steuersatz erhöhen kann. Wenn Sozialleistungen die Grenze von 410 Euro im Jahr überschreiten, besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung.
Für Ehepaare bietet das Ehegattensplitting eine Möglichkeit, Steuern zu sparen. Hierbei werden die Einkünfte beider Ehepartner zusammengezählt, halbiert und die Einkommensteuer auf das halbierte Einkommen berechnet und anschließend verdoppelt. Insbesondere bei großen Einkommensunterschieden zwischen den Partnern kann der Splittingtarif vorteilhaft sein.
Eine Unterstützung bei der Steuererklärung ist im Familienkreis erlaubt; so dürfen Ehegatten, Geschwister und Eltern helfen, solange dafür kein Geld gezahlt wird. Darüber hinaus ist es ebenfalls zulässig, professionelle Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch zu nehmen.
Für weiterführende Informationen zu Veranlagungsformen für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie zum Progressionsvorbehalt, siehe die detaillierten Ausführungen auf Haufe.
Mehr zu den allgemeinen Tipps zur Steuererklärung ist auf der Website MDR zu finden.