
Am 15. Januar 2025 stehen Steuerpflichtige vor der Herausforderung, ihre Steuererklärungen zeitnah zu erstellen. Besonders interessant hierbei sind die steuerlichen Vorteile von Spenden, die während der Weihnachtszeit geleistet wurden. Diese können bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden, wie [ing.de](https://www.ing.de/wissen/februar-2025/) berichtet.
Zusätzlich haben Steuerzahler die Möglichkeit, höhere Spenden in das folgende Jahr vorzutragen, um ihre Steuerlast zu verringern. Damit die Spenden anerkannt werden, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen freiwillig erfolgen und ohne Erwartung einer Gegenleistung geleistet werden. Des Weiteren müssen die Spenden unmittelbar den steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken eines Vereins oder einem Zweckbetrieb zugeführt werden.
Nachweispflichten bei Spenden
Für den Nachweis der Spenden an das Finanzamt gelten unterschiedliche Regelungen. Bei Beträgen unter 300 Euro genügt ein vereinfachter Nachweis, wie beispielsweise ein Kontoauszug. In Katastrophenfällen darf diese Regelung auch für höhere Beträge angewendet werden. Für Spenden über 300 Euro ist in der Regel eine Zuwendungsbestätigung erforderlich. Spendende sollten sich diese ausstellen lassen, müssen sie jedoch nur bei Nachfrage des Finanzamts vorlegen. Weitere Informationen hierzu sind bei der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. erhältlich.
Zusätzliche details zu den steuerlichen Regelungen für Spenden finden Interessierte auch auf [finanztip.de](https://www.finanztip.de/spenden-als-sonderausgaben/).