Finanzen

Stromanbieter-Wechsel: Ab Juni 2025 in nur 24 Stunden möglich!

Ab dem 6. Juni 2025 wird der Wechsel des Stromanbieters in Deutschland auf 24 Stunden an Werktagen verkürzt. Die Neuregelung ist Teil einer Umsetzung einer EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Prozesse im Energiewirtschaftsgesetz zu optimieren. Zuvor konnte der technische Wechsel bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen, während er künftig innerhalb eines Werktags vollzogen wird, sofern die Kündigungsfristen gemäß den vertraglichen Bedingungen eingehalten werden. So berichtet MDR über diese wesentliche Veränderung.

Der neue Regelungsrahmen soll nicht nur die Wartezeiten für Verbraucher verkürzen, sondern auch den Wettbewerb im Energiemarkt ankurbeln. Anbieter können fortan vermehrt mit attraktiven Preisen und Konditionen auftrumpfen, was zu einem dynamischeren Markt führt. Ein wichtiger Bestandteil der neuen Regelung ist die Einführung der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), die ab Juni 2025 für den Wechselprozess erforderlich ist.

MaLo-ID als Schlüssel für den Wechselprozess

Die MaLo-ID ist eine elfstellige Nummer, die eine spezifische Verbrauchsstelle kennzeichnet und auch bei einem Zählerwechsel stabil bleibt. Verbraucher sind angehalten, ihre MaLo-ID sowie die Zählernummer vorsichtig zu behandeln und nicht leichtfertig preiszugeben. Diese Identifikationsnummer wird künftig für automatisierte Vertragswechselprozesse benötigt, was den administrativen Aufwand weiter reduzieren könnte.

Dennoch bleiben die regulären Kündigungsfristen von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen. Die 24-Stunden-Regelung betrifft ausschließlich den technischen Umstellungsprozess, nicht die vertraglichen Bedingungen, wie Verbraucherzentrale Niedersachsen ergänzt. Ab 2026 sollen die Wechselprozesse dann vollständig in dieser kurzen Frist möglich sein.

Praktische Tipps für Verbraucher

Für Verbraucher, die umziehen, empfiehlt es sich, frühzeitig die Stromversorgung zu klären und den neuen Anbieter über den Umzug zu informieren. Wichtig ist auch, dass ab dem 6. Juni 2025 eine rückwirkende Anmeldung beim Versorger ausgeschlossen ist. Bei verspäteter Vertragskündigung springt oft der Grundversorger ein, der in vielen Fällen höhere Preise verlangt.

Ein weiteres zu beachtendes Thema ist die Situation bei nicht gekündigten Stromverträgen des Vormieters. In diesem Fall müssen sowohl Vor- als auch Nachmieter die Kosten untereinander aufteilen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Zählerstände am Tag des Ein- oder Auszugs abgelesen und festgehalten werden sollten, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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