Große Internetkonzerne aus den USA und China haben nach 100 Tagen seit der Einführung des Digital Services Act der EU weiterhin Schwierigkeiten, den neuen rechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Laut einer Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) nutzen Unternehmen wie Amazon, Booking.com, Google Shopping und YouTube nach wie vor illegale Design-Tricks, bekannt als „Dark Patterns“, um Verbraucher gezielt zu lenken. Das Verbot der Ausnutzung menschlicher Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster durch Designtricks auf großen Online-Plattformen seit August 2023 wird von den genannten Unternehmen offenbar missachtet.
Ramona Pop, Vorständin des vzbv, betonte, dass Verbraucher auf Online-Plattformen sich manipuliert, verwirrt oder getäuscht fühlen durch diese Designtricks. Die Studie zeigte auch erhebliche Mängel in Bezug auf die Transparenz der Werbekriterien. Große Online-Plattformen sind laut Gesetz verpflichtet, klare Informationen darüber bereitzustellen, nach welchen Kriterien Werbung geschaltet wird. Jedoch sind diese Informationen bei keinem der untersuchten Anbieter leicht zugänglich. Der Meta-Konzern Instagram, Snapchat, TikTok und X/Twitter wurden inspiziert, wobei nur Snapchat die Anzeigen-Inhalte korrekt als Werbung markierte und die Werbetreibenden identifizierte.
Des Weiteren bemängelten die Verbraucherschützer die Präsentation des „Kleingedruckten“ durch die großen Internet-Konzerne. In Bezug auf das Digital Services Act (DSA) müssen Anbieter ihre Kontaktinformationen leicht auffindbar machen und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen transparent offenlegen. Trotz sichtbaren Fortschritten bei Apple’s App-Store sowie bei Facebook und TikTok, konnten die Verbraucherschützer feststellen, dass die Kontaktmöglichkeiten der Unternehmen immer noch als „eher schwer zugänglich“ empfunden werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die teilweise über 50 DIN-A4-Seiten umfassten, enthielten nicht immer alle erforderlichen Informationen, wie beispielsweise interne Beschwerdesysteme, monierte der Verband.