Gemäß einem Bericht von www.stuttgarter-zeitung.de,“ hat die Ampelkoalition beim Gebäudeenergiegesetz einen Kompromiss erzielt, der jedoch im Detail vielfach noch uneins ist. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt mehr Planungssicherheit in entscheidenden Punkten an, da der Gesetzentwurf unvollständig ist. Die Kommunale Wärmeplanung spielt eine wichtige Rolle, wobei die Verbraucherzentrale fordert, dass die Planungsergebnisse den Verbrauchern und Energieberatern unkompliziert zur Verfügung stehen. In Bezug auf neue Gasheizungen dürfen ab dem 1. Januar 2024 nur noch solche eingebaut werden, die auf Wasserstoff umrüstbar sind. Des Weiteren sind auch konkrete Übergangsfristen erwogen. Die Förderung für neue, klimafreundliche Heizungen ist noch unklar, ebenso wie die Behandlung von (Ver-)Mietern bezüglich der Kosten für eine neue Heizung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt den Heizungsbesitzern, keine übereilten Investitionen zu tätigen und die private Heizungswende gut zu planen.
In Bezug auf die Auswirkungen auf den Markt und den Verbraucher könnten die unklaren und uneinheitlichen Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz zu Verunsicherung führen. Die Planungsunsicherheit könnte Investitionen in neue Heizungen bremsen, da zum Beispiel unklar ist, welche Heizungsarten erlaubt sind und wie staatliche Förderungen ausgestaltet werden. Dies könnte sich auch auf die Hersteller und Anbieter von Heizungs- und Energielösungen auswirken, da die Nachfrage möglicherweise abnimmt. Die Verbraucher könnten durch die unsichere Gesetzeslage und uneinheitliche Regelungen bei (Ver-)Mietern zu steigenden Kosten oder Beschränkungen führen, was zu negativen Auswirkungen auf den Immobilienmarkt führen kann.
Insgesamt ist es wichtig, dass das Gebäudeenergiegesetz klare und einheitliche Regelungen ausarbeitet, um Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten und eine erfolgreiche Energiewende im Gebäudebereich zu unterstützen.
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