Immobilien

Süba AG in Schieflage: Sanierungsverfahren wegen Immobilienkrise beantragt!

Die Immobiliengesellschaft Süba AG hat am 7. Juni 2025 einen Insolvenzantrag gestellt, was die Auswirkungen der aktuellen Marktentwicklungen verdeutlicht. Der Antrag wurde ohne Eigenverwaltung gestellt, nachdem das Unternehmen in eine ernste finanzielle Schieflage geraten ist. Laut derStandard haben sich die Verbindlichkeiten der Süba AG auf etwa 226 Millionen Euro summiert, und das Unternehmen sieht sich mit 95 Gläubigern konfrontiert.

Die Gründe für diese prekäre Situation sind vielfältig. Süba AG führt die Schieflage auf ein „toxisches Umfeld“ am Immobilienmarkt zurück, das durch Zinssteigerungen und höhere Baukosten gekennzeichnet ist. Diese Faktoren haben das Geschäftsmodell des Unternehmens erheblich belastet, sodass eine Sanierung unausweichlich erschien.

Insolvenzverfahren und seine Rahmenbedingungen

Das Insolvenzverfahren wird gemäß den Bestimmungen des österreichischen Insolvenzrechts durchgeführt. Ein Insolvenzantrag muss innerhalb von 60 Tagen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim zuständigen Landesgericht eingereicht werden. In diesem Verfahren kann ein Sanierungsplan beantragt werden, der den Gläubigern eine Quote von mindestens 20 % innerhalb von zwei Jahren anbietet, wie auf wko.at erläutert wird.

Im Falle der Süba AG bedeutet dies, dass zunächst ein Verfahren zur Prüfung der Forderungen und der finanziellen Situation des Unternehmens eingeleitet werden muss. Sollte kein kostendeckendes Vermögen vorhanden sein, könnte das Gericht den Antrag abweisen, wodurch die Gewerbeberechtigungen des Unternehmens gefährdet wären.

Auswirkungen und mögliche Szenarien

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verfügungsgewalt über die Insolvenzmasse an einen Insolvenzverwalter über, was auch eine Anordnung von Exekutions- und Prozessen umfasst. Eine Gläubigerversammlung wird einberufen, um die Forderungen zu prüfen und gegebenenfalls einen Gläubigerausschuss zu bestellen.

Falls der Sanierungsplan bestätigt wird, könnte das Insolvenzverfahren aufgehoben werden. Der Schuldner würde dann seine Verfügungsfähigkeit zurückerhalten, während Restschulden verjähren. Scheitert jedoch der Sanierungsplan, ist mit der Einleitung eines Konkursverfahrens und der Verwertung der Insolvenzmasse durch den Masseverwalter zu rechnen.

Die Situation der Süba AG zeigt die Herausforderungen, denen sich Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Lage stellen müssen. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Unternehmen in ein Konkursverfahren eintreten muss.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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