abrechnet
-
Versicherung
Wer zahlt, wenn die Werkstatt mehr abrechnet als im Gutachten? Finanzexperten klären auf
Gemäß einem Bericht von www.mt.de, Rechnet die Werkstatt unzulässige oder überhöhte Positionen bei der Unfallreparatur des Autos des unverschuldet Geschädigten ab, muss die Versicherung des Verursachers dafür aufkommen. Diese Entscheidung des Amtsgerichts Bruchsal, Az: 4 C 163/22, verdeutlicht, dass das Werkstattrisiko beim Verursacher oder dessen Versicherung liegt. Im konkreten Fall…