Allgemeinheit
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Immobilien
Eigentum verpflichtet: Warum Immobilienbesitz oft nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient
„Eigentum verpflichtet“, steht im Artikel 14 des Grundgesetzes. „Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Die Realität sieht jedoch oftmals anders aus. Das zeigt sich dieser Tage nicht nur an den vielen Baustellen, die im Düsseldorfer Stadtgebiet brachliegen. Sondern auch bei einem Haus in Lierenfeld an der Reisholzer…