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Versicherung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Keine automatische Arglist gegenüber Versicherer
Gemäß einem Bericht von www.nrz.de, liegt die Entscheidung, ob das unerlaubte Entfernen von einem Unfallort zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führt, im Einzelfall. Die Beweislast liegt dabei beim Versicherer. Das Landgericht Berlin (Az.: 46 S 58/22) traf eine Entscheidung in einem Fall, in dem ein Autofahrer unerlaubt vom Unfallort weggelaufen…