BGHUrteil
-
Verbraucherschutz
Ostsächsische Sparkasse Dresden umstritten: Verbraucherzentrale Sachsen beantragt einstweilige Verfügung. BGH-Urteil stärkt Verbraucher.
Gemäß einem Bericht von www.l-iz.de hat die Ostsächsische Sparkasse Dresden Vertragsanpassungen bei ihren Kund/-innen durchgeführt und um Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis gebeten. Verweigern die Verbraucher*innen diese Zustimmung, interpretiert die Sparkasse die Nutzung des Kontos nach Fristablauf als automatische Zustimmung. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin…