Geister

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    Halloween: Wer haftet für Sachbeschädigungen durch kleine Geister und Hexen?

    Gemäß einem Bericht von www.sueddeutsche.de, kommt es an Halloween oft zu Sachbeschädigungen, wenn es keine Süßigkeiten gibt. In solchen Fällen, in denen Senf unter der Türklinke, Rasierschaum am Auto oder Klebstoff im Schlüsselloch bleibende Schäden hinterlassen, stellt sich die Frage, wer dafür aufkommt. Laut der Verbraucherzentrale NRW müssen bekannte Übeltäter…