Infektionskrankheiten

  • Verbraucherschutz

    Bundesgerichtshof schränkt Werbung mit neuen Infektionskrankheiten ein

    Gemäß einem Bericht von www.presseportal.de, Der Bundesgerichtshof hat in einem neuen Urteil die Werbung mit neuen Infektionskrankheiten eingeschränkt. Die Verbraucherzentrale NRW ist erfolgreich gegen den Hersteller der Mundspülung „Linola sept“ vorgegangen, der unzulässigerweise eine „Corona-Prophylaxe“ für seine Mundspülung versprochen hatte. Der BGH stellte klar, dass auch für neue Infektionskrankheiten wie…