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    Versicherungspflicht für langsame Arbeitsmaschinen: Was Finanzexperten dazu sagen

    Gemäß einem Bericht von „Süddeutsche.de“ plant die Bundesregierung, die Versicherungspflicht für langsame Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit zwischen sechs und 20 Kilometern pro Stunde einzuführen. Bisher waren diese Fahrzeuge von der Versicherungspflicht ausgenommen, da sie in der Regel über die allgemeinen Haftpflichtversicherungen der Halter abgedeckt waren. Die neue Regelung…