Obergrenze

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    Obergrenze für die Rente: Das Fremdrentengesetz regelt maximale Entgeltpunkte

    Gemäß einem Bericht von www.fr.de, hat das Fremdrentengesetz eine Obergrenze für die Renteneintritt festgelegt. Nach den Vorschriften des Fremdrentenrechts darf ein Ehepaar zusammen nicht mehr als 40 Entgeltpunkte für Zeiten nach dem Fremdrentenrecht erhalten. Die Begrenzung auf den gemeinsamen Höchstwert von 40 Entgeltpunkten gilt immer dann, wenn die FRG-Anteile der…