Obliegenheitsverletzung
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Versicherung
Arglistige Obliegenheitsverletzung bei Unfallflucht: Entscheidung des Landgerichts Berlin
Gemäß einem Bericht von www.sueddeutsche.de hat das Landgericht Berlin entschieden, dass sich Unfallbeteiligte, die unerlaubt vom Unfallort entfernen, nicht automatisch arglistig verhalten. Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz nicht automatisch entfällt, sondern von Fall zu Fall bewertet werden muss und die Beweislast beim Versicherer liegt. Das Urteil basiert auf einem konkreten…