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Finanzen
Steuerentlastung für pflegende Angehörige: So können Sie den Pflege-Pauschbetrag geltend machen
Gemäß einem Bericht von www.merkur.de, können pflegende Angehörige Steuerentlastungen in Form von Pflege-Pauschbeträgen geltend machen, abhängig vom Pflegegrad der betreuten Person. Dabei variieren die Pauschbeträge von 600 Euro für Pflegegrad 2 bis zu 1.800 Euro für Pflegegrad 4, 5 oder einem entsprechenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich können auch Personen, die…