Zugbewegung
-
Versicherung
Bundesgerichtshof entscheidet: Rückwärtsrangieren mit Anhänger zählt als Zugbewegung
Gemäß einem Bericht von www.lto.de, Juristen lieben Auslegung. Zu detailverliebt darf es aber auch nicht werden, zeigt ein Streit, den zwei Versicherungen bis zum BGH ausfochten. Der hat nun entschieden, dass das Rückwärtsrangieren mit einem Anhänger als Zugbewegung zählt. Das klingt vielleicht nach einer rein rechtlichen Angelegenheit, aber tatsächlich kann…