
Der Bundesrat hat heute, am 12. Juli 2025, mit den Stimmen Thüringens die Genehmigung für das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung erteilt. Dieses milliardenschwere Entlastungspaket soll insbesondere der aktuellen wirtschaftlichen Situation in Deutschland Rechnung tragen und als Wachstumsbooster fungieren. Thüringens Wirtschaftsministerin Colette Boos-John nannte das Programm einen wichtigen Schritt zur wirtschaftlichen Erholung des Landes. Hintergrund ist die abflauende Wirtschaftsentwicklung, die auf unzureichende Investitionen von Unternehmen zurückgeführt wird.
Das Investitionsprogramm sieht umfassende Maßnahmen vor, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen. Dazu zählen verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Ausrüstungsinvestitionen sowie betriebliche Elektrofahrzeuge. Auch die Körperschaftsteuer soll ab 2028 schrittweise gesenkt werden. Um Anreize für Forschung und Entwicklung zu schaffen, wird die Forschungszulage angehoben. Bei voller Wirksamkeit ab 2029 werden die entlastenden Wirkungen auf rund 18 Milliarden Euro jährlich geschätzt, wie abg-net.de berichtet.
Steuerliche Maßnahmen und Fortschritte
Bereits am 26. Juni 2025 hat der Bundestag wesentliche steuerrechtliche Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag beschlossen, die ab dem 1. Juli 2025 gelten. Dazu gehört die Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die von 30 Prozent bis Ende 2027 gilt. Diese Maßnahme sowie die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2028 sollen Unternehmen zusätzlich entlasten. Die Körperschaftsteuer wird in fünf Schritten bis zu einem endgültigen Satz von 10 Prozent ab dem Jahr 2032 abgesenkt, wie ey.com ergänzt.
Zusätzlich werden die Forschungszulagen ab 2026 erweitert, indem die maximale Bemessungsgrundlage um zwei Millionen Euro auf 12 Millionen Euro angehoben wird. Ein weiterer Anreiz sind Erhöhungen bei der Stundenlohnpauschale für Eigenleistungen und der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge, wo der Deckel von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben wird.
Herausforderungen und Notwendigkeiten
Die aktuelle wirtschaftliche Lage erfordert weitere Schritte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Ein zentrales Anliegen sind die Energiepreise. Die Stromsteuersenkung soll auf das europäische Mindestniveau abgesenkt werden, um Entlastungen für alle Stromkunden – von Handwerkern bis zu Privatkunden – zu schaffen. Zudem ist eine zügige Durchführung von Ausschreibungen für den Bau zusätzlicher steuerbarer Kraftwerkskapazitäten notwendig, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die Verwaltung der steigenden Sozialabgabenbelastungen muss ebenfalls angegangen werden. Reformen in den Bereichen Bürgergeld, Renten- und Pflegeversicherung sind unerlässlich, und angekündigte Kommissionen sollten zeitnah Vorschläge zur Begrenzung des Kostenanstiegs in den sozialen Sicherungssystemen erarbeiten.
Die signifikanten finanziellen Kompensationen für Steuerausfälle, die im Rahmen des neuen Programms angeboten werden, könnten entscheidend dazu beitragen, die Wirtschaft nachhaltiger zu stabilisieren und künftiges Wachstum zu fördern.