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Trade Republic erhält Mica-Lizenz: Revolution im Krypto-Handel!

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Trade Republic die Lizenz nach der Mica-Verordnung erteilt. Dies bedeutet, dass der Broker nun erweiterte Dienstleistungen im Bereich Kryptowährungen anbieten kann, insbesondere den Handel mit digitalen Assets, deren Verwahrung sowie Transferdienstleistungen. Diese Entwicklung ist bedeutend, da Trade Republic damit legal die Verwahrung seiner Kunden in Form von Krypto-Assets durchführen darf und neue Funktionen einführen kann, wie etwa den direkten Tausch von Kryptowährungen und den Transfer auf externe Wallets. Bisher war es Kunden nicht möglich, ihre Kryptowerte auf private Wallets zu übertragen. Das Investment berichtet weiter, dass Trade Republic zur Verwahrung mit Bitgo Europe zusammenarbeitet und für den Handel die britische Krypto-Börse B2C2 nutzt.

Die Mica-Verordnung, die bereits 2023 in Kraft trat, verfolgt das Ziel, einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowährungen innerhalb der EU zu etablieren. Dies geschieht mit dem Fokus auf risikogerechte Regulierung und erhöhten Anlegerschutz. Die Lizenz ermöglicht Trade Republic das sogenannte „Passporting“, wodurch Dienstleistungen ohne zusätzliche nationale Genehmigungen in allen EU-Mitgliedstaaten angeboten werden können. Die Bestimmungen zu vermögenswertreferenzierten Kryptowerten und E-Geld-Token (Stablecoins) sollen voraussichtlich im Juli 2024 in Kraft treten, während der Großteil der Verordnung bereits Anfang 2025 gilt, so die BaFin.

Marktentwicklung und Auswirkungen für Kunden

Aktuell bietet Trade Republic seinen Kunden über 50 digitale Assets an und hat eine Kundenzahl von über acht Millionen in 17 europäischen Märkten erreicht. Geschäfte mit Kryptowerten unterliegen in Deutschland einer Erlaubnispflicht als Finanzdienstleistung. Der Broker erhebt derzeit keine direkten Gebühren für die Verwahrung, es fallen jedoch Einzelkosten von einem Euro pro Transaktion und Spreads von bis zu 2 Prozent an. Bei Transaktionen über 1000 Euro besteht außerdem die gesetzliche Pflicht zur Identifizierung des Inhabers der „unhosted wallet“, um Geldwäscheprävention zu gewährleisten.

Mit der Erteilung der Mica-Lizenz wird eine größere Rechtssicherheit für Innovationen im Bereich von Distributed-Ledger-Technologien geschaffen. Anbieter von Kryptowerten sind verpflichtet, ein Whitepaper zu erstellen und den relevanten Aufsichtsbehörden vorzulegen. Die neuen Vorschriften nehmen auch alle gängigen Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum in den Fokus, während Security Token und NFTs in der Regel nicht unter die Mica-Verordnung fallen.

Die BaFin arbeitet gemeinsam mit europäischen Aufsichtsbehörden an der Erstellung technischer regulierungstechnischer Durchführungsrechtsakte sowie an Leitlinien zur Umsetzung dieser Verordnung. Anbieter mit mehr als 15 Millionen aktiven Nutzern werden als signifikante Anbieter betrachtet und unterliegen einer verstärkten Aufsicht. Dies wird durch die Einführung einer „Schwarzen Liste“ für Anbieter, die die Mica-Anforderungen nicht erfüllen, ergänzt.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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