
Die Bundesregierung plant die Einführung einer Turbo-Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, Unternehmen zu ermöglichen, Investitionen schneller steuerlich geltend zu machen. Laut der Deutschen Handwerkszeitung wird diese Regelung voraussichtlich ab dem 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 in Kraft treten.
Unternehmen sollten ihre Investitionen in bewegliche Güter bis spätestens zum 1. Juli 2025 planen, um von der neuen Regelung zu profitieren. Vor diesem Datum können Anschaffungskosten nur linear abgeschrieben werden. Die Turbo-Abschreibung gilt allerdings nur für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Möbel, Maschinen und Fahrzeuge, während Immobilien, Firmenwerte und Kundendaten weiterhin nur linear abgeschrieben werden können.
Details zur Abschreibungsregelung
Die Einführung der degressiven Abschreibung sieht vor, dass Unternehmen bis zu 30% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort steuerlich geltend machen können. Bei Investitionen, die im Laufe des Jahres getätigt werden, wird die degressive Abschreibung anteilig gewährt. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt: Wenn ein Handwerksbetrieb am 10. Juli 2025 eine Maschine für 30.000 Euro (netto) kauft, kann er im ersten Jahr 4.500 Euro absetzen, was einer Abschreibung von 30% über sechs Monate entspricht.
Die Vorteile dieser Regelung liegen auf der Hand. Im Vergleich zur linearen Abschreibung, die im ersten Jahr nur 1.500 Euro und im Zweitjahr 3.000 Euro abwirft, ermöglicht die degressive Methode signifikant höhere Abschreibungen in den ersten Jahren. Dies führt zu einer schnelleren steuerlichen Entlastung für die Unternehmen.
Steuerpolitische Maßnahmen im Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 legt die steuerpolitische Richtung der neuen Bundesregierung fest. Ein zentraler Fokus liegt auf der Schaffung von steuerlichen Entlastungen für Unternehmen und Privatpersonen, Investitionsanreizen sowie der Stärkung der Kommunalfinanzen. Laut Ecovis KSO zielt die Regierung außerdem auf einen Bürokratieabbau und die Schließung steuerlicher Schlupflöcher ab.
Konkret sieht der Koalitionsvertrag vor, dass die Körperschaftsteuer ab 2028 jährlich um 1 Prozentpunkt gesenkt wird, sodass bis 2032 eine Gesamtreduktion um 5 Prozentpunkte vorgesehen ist. Zusätzlich wird die Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von 200% auf 280% zur Stärkung der Kommunalfinanzen angestrebt.
Weitere Änderungen im Bereich der Einkommensteuer sind ebenso geplant. Insbesondere sollen kleine und mittlere Einkommen in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode entlastet werden. Zu diesen Maßnahmen zählen auch die automatische Kopplung von Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie eine Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende.
Mit der Einführung der Turbo-Abschreibung und den weiteren steuerpolitischen Maßnahmen unterstreicht die Bundesregierung ihre Absicht, die wirtschaftliche Situation für Unternehmen zu verbessern und Investitionen anzuregen. Diese Reformen könnten entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft in den kommenden Jahren sein.