
Am 21. Mai 2025 traten neue Vorgaben der europäischen Finanzaufsicht ESMA für die Benennung von ESG-Fonds in Kraft. Diese Maßnahmen sollen mehr Transparenz und Klarheit für Anleger gewährleisten, die an nachhaltigen Investments interessiert sind. Vor diesem Hintergrund haben viele Fondsgesellschaften ihre Fonds umbenannt, ohne jedoch ihre Anlagestrategien substanziell zu überarbeiten. Besonders im Fokus steht dabei die Grossbank UBS, die etwa die Hälfte ihrer betroffenen Fonds umbenannt hat und somit zu den aktivsten Akteuren gehört.
Im Rahmen dieser Umbenennungswelle wurden Begriffe wie „sustainable“, „climate“ oder „ESG“ zugunsten weicheren Formulierungen wie „selection“, „screened“ oder „committed“ ersetzt. Diese neuen Begriffe unterliegen jedoch nicht denselben regulatorischen Auflagen und ermöglichen es den Fonds, weiterhin in klimaschädliche Unternehmen zu investieren. Eine Untersuchung von Finanzwende, Urgewald und Facing Finance zeigt, dass europaweit 674 Fonds umbenannt wurden, wobei 427 dieser Fonds direkte fossile Beteiligungen in einem Gesamtwert von rund 13,7 Milliarden Euro aufweisen.
Regulatorische Vorgaben und deren Auswirkungen
Die neuen ESMA-Leitlinien verpflichten Fonds mit bestimmten Nachhaltigkeitsbegriffen im Namen dazu, fossile Unternehmen auszuschließen und mindestens 80 Prozent des Fondsvermögens gemäß der im Namen genannten Strategie anzulegen. Dies legt den Ansatz der Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) fest, die dafür Sorge tragen müssen, dass die Informationen zu ihren Produkten korrekt und klar sind. Dies wird in der Richtlinie (EU) 2024/927 besonders hervorgehoben. Alison Schultz von Finanzwende kritisiert jedoch die Neubenennung als unzureichend, da sie keine wirkliche Veränderung darstellt und das Vertrauen der Anleger missbraucht.
Besonders auffällig ist, dass UBS bei den Änderungen die Bezeichnung „Sustainable“ strich und Fonds, die zuvor als umweltfreundlich gekennzeichnet waren, nun mit „Watchlist“ etikettiert. Neben UBS haben auch andere Gesellschaften wie State Street (56 %) und Northern Trust (49 %) ähnliche Maßnahmen ergriffen. Dies weckt Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Motivation hinter diesen Umbenennungen.
Die Rolle der ESMA und ihre Leitlinien
Die ESMA hat das Mandat, Leitlinien zu Fondsnamen zu entwickeln, die zwischen verschiedenen Begriffen unterscheiden. Die Gruppen umfassen:
- Transition-, sozial- oder Governance-verwandte Begriffe
- Umwelt- oder Impact-verwandte Begriffe
- Nachhaltigkeit-verwandte Begriffe
Fonds, die „Transition“ im Namen tragen, müssen beispielsweise saisonale Ausschlüsse auf Basis der Climate Transition Benchmark (CTB) beachten, während Fonds mit „Umwelt“ im Namen strengen Ausschlüssen der Paris-Aligned Benchmark (PAB) unterliegen. Zu den Ausschlüssen zählen Unternehmen, die gegen UNGC oder OECD-Leitsätze verstoßen oder hohe Einnahmen aus fossilen Brennstoffen erzielen.
Im Rahmen der neuen Vorgaben müssen die KVGen je nach Begriff im Fondsnamen unterschiedliche Bedingungen erfüllen. Bei Fonds mit Nachhaltigkeitsbegriffen sind mindestens 50 Prozent des Fondsvolumens in nachhaltige Anlagen zu investieren. Diese Regelungen müssen ab dem 21. Mai 2025 für alle bestehenden Fonds gelten, sofern sie nicht früher an die neuen Richtlinien angepasst werden.
Die Fristen sind klar festgelegt: Die ESMA-Leitlinien wurden in allen EU-Sprachen am 21. August 2024 veröffentlicht, und die BaFin gab am 01. Oktober 2024 bekannt, dass sie die Leitlinien anwendet. Anleger sollten sich bewusst sein, dass der Name eines Fonds erheblichen Einfluss auf deren Anlagestrategie und die Entscheidungen hat.