
In Deutschland steht Arbeitnehmern während ihres Urlaubs das reguläre Entgelt zu, während die Zahlung von Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers darstellt. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, ist ein Anspruch auf Urlaubsgeld nicht gesetzlich verankert und hängt vielmehr von vertraglichen Regelungen ab. Arbeitgeber haben die Freiheit, über die Zahlung von Urlaubsgeld nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Dies geschieht oft analog zu anderen leistungsbezogenen Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder Jubiläumszahlungen.
Das Urlaubsgeld wird typischerweise im Juni oder Juli ausgezahlt und es gibt keine gesetzlich festgelegte Höhe, was bedeutet, dass es stark variieren kann. Die genauen Bedingungen und Ansprüche können jedoch in Tarifverträgen, Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt werden. Zudem hat die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kathrin Schulze Zumkley, angemerkt, dass wiederholte und vorbehaltlose Zahlungen von Urlaubsgeld unter bestimmten Umständen einen rechtlichen Anspruch begründen können, was als betriebliche Übung bekannt ist.
Vertragliche Grundlagen des Urlaubsgeldes
Der Anspruch auf Urlaubsgeld muss vertraglich geregelt sein, entweder im Einzelvertrag oder durch kollektivvertragliche Regelungen. Arbeitgeber sollten diese Zahlungen nicht als feste Verpflichtung darstellen, um Ansprüche zu vermeiden. Nach den Informationen von Haufe können auch Regelungen zur Zahlung von Urlaubsgeld während der Elternzeit variieren. In der Regel besteht während dieser Zeit jedoch kein Anspruch.
Eine betriebliche Übung kann entstehen, wenn der Arbeitgeber das Urlaubsgeld mindestens drei Jahre lang ohne Vorbehalt gezahlt hat. Andersherum kann eine solche Übung auch durch Betriebsvereinbarungen aufgehoben werden, solange die Grundrechte der Arbeitnehmer gewahrt bleiben.
Weitere Aspekte des Urlaubsgeldes
Das Urlaubsgeld dient in der Regel dazu, Mehraufwendungen während des Urlaubs zu decken und ist sozialversicherungspflichtig sowie voll lohnsteuerpflichtig. Bemerkenswert ist, dass Urlaubsgeld im Rahmen einer Entgeltpfändung nicht pfändbar ist, solange es die üblichen Beträge nicht übersteigt. Arbeitnehmer haben auch dann Anspruch auf Urlaub, wenn sie dauerhaft arbeitsunfähig sind; dieser Anspruch auf Urlaubsgeld wird bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres übertragen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Urlaubsgeld zu zahlen, sobald das Urlaubsentgelt fällig ist und der entsprechende Urlaub genommen wird. Allerdings ist die gesetzliche Kürzung des Urlaubsgeldes während der Arbeitsunfähigkeit zulässig, was für viele Arbeitnehmer von Bedeutung sein kann.