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US-Banken Umarmen Krypto: Ein neuer Kurs in der Finanzwelt!

Die zunehmende Annäherung von US-Banken an die Kryptobranche ist ein bedeutendes Zeichen für die sich wandelnden Bedingungen im Finanzsektor. Die bevorstehenden US-Präsidentenwahlen haben bereits zu einem Kurswechsel in der Kryptopolitik geführt. Infolge neuer Richtlinien dürfen Banken Krypto-Dienste anbieten, ohne zuvor eine Genehmigung einholen zu müssen, solange ein angemessenes Risikomanagement implementiert ist, wie die FDIC berichtet.

Die OCC hat ebenfalls signalisiert, dass sie digitalen Vermögenswerten gegenüber offen ist, insbesondere im Bereich der Verwahrung von Kryptowährungen. Diese Entwicklungen werden von der Securities and Exchange Commission (SEC) unterstützt, die am 23. Januar 2025 die Bilanzierungsvorschrift SAB 121 aufgehoben hat. Diese Regelung hatte Banken verpflichtet, Krypto-Assets als Verbindlichkeiten auszuweisen, was nun die Verwahrung digitaler Vermögenswerte erleichtert.

Strategien zur Förderung von Innovation

Die Executive Order 14178 von Präsident Trump lehnt eine staatliche Digitalwährung (CBDC) ab und fördert stattdessen private Innovationen im Krypto-Bereich. Ein Teil dieser Strategie ist die Einführung einer strategischen Bitcoin-Reserve, die aus beschlagnahmten Kryptowerten besteht. Paul S. Atkins, der neue Vorsitzende der SEC, hat seine Innovationsfreundlichkeit und die Sicherheit des Finanzplatzes USA betont. Dadurch wächst die Nachfrage nach regulierten Krypto-Produkten, insbesondere von institutionellen Anlegern.

Aktuell bieten nur 19% der befragten Finanzinstitute Krypto-Dienstleistungen an, was auf ein erhebliches Wachstumspotenzial hinweist. Banken wie JPMorgan, BNY Mellon und Bank of America arbeiten an Stablecoin-Initiativen und der Tokenisierung von Vermögenswerten. Auch der US-Kongress plant den CLARITY Act, der eine klare Regelung der Zuständigkeiten zwischen SEC und CFTC schaffen soll. Weiterhin entwickeln gesetzliche Initiativen wie der GENIUS Act und der STABLE Act rechtliche Rahmenbedingungen für digitale Vermögenswerte.

Regulierung im globalen Kontext

Im internationalen Kontext beobachten europäische und internationale Regulierungsbehörden die Entwicklungen im Kryptosystem, das seit der Schaffung des ersten Bitcoins im Jahr 2009 bemerkenswerte Fortschritte gemacht hat. Trotz des rasanten Wachstums bleibt das Kryptosystem aktuell eine kleine Nische im Vergleich zum traditionellen Finanzsystem. Skandale wie der Zusammenbruch der Handelsplattform FTX im Herbst 2022 haben die Risiken innerhalb dieses Systems deutlich aufgezeigt.

Das Konzept hinter Bitcoin, das 2008 von Satoshi Nakamoto veröffentlicht wurde, zielte darauf ab, digitales Geld ohne staatliche Kontrolle zu entwickeln. Derzeit machen Bitcoin und Ether zusammen fast 70% der Marktkapitalisierung der Kryptowährungen aus. Die Regulierung erfolgt nach dem Prinzip „regulate and contain“, um Ansteckungsrisiken zwischen Krypto- und traditionellem Finanzsystem zu minimieren. Dabei soll die Regulierung sowohl Innovationsmöglichkeiten bieten als auch den wirtschaftlichen Charakter der Geschäfte berücksichtigen.

Die EU plant mit der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR), die ab Mitte 2024 in Kraft tritt, einen harmonisierten Rechtsrahmen für nicht regulierte Kryptowerte. In Deutschland ist die BaFin zusammen mit der Bundesbank für die Beaufsichtigung von Emittenten von Stablecoins und E-Geld-Token verantwortlich. Die Umsetzung der MiCAR erfordert nationale Gesetzesänderungen in Deutschland, bevor die neuen Regelungen in Kraft treten können.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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