Kurz vor der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über das neue Bundestagswahlrecht hat Markus Söder, CSU-Chef, die Position der Union bekräftigt, dass sie das neue Gesetz für verfassungswidrig halten. Söder hebt die umstrittenen Regeln zur Zuteilung der Wahlkreise sowie die Abschaffung der Grundmandatsklausel hervor. Die Grundmandatsklausel ermöglichte bisher den Einzug in den Bundestag mit nur drei Direktmandaten, auch bei einem Ergebnis von weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen.
Söder betonte, dass die CSU alles tun werde, um nicht nur im nächsten Bundestag vertreten zu sein, sondern auch über fünf Prozent zu kommen. Bei den mündlichen Verhandlungen in Karlsruhe werden Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, und Joachim Herrmann, bayerischer Innenminister, die Position der CSU vertreten. Söder gab an, dass die CSU derzeit bei sieben Prozent liegt und sich keine Sorgen machen müsse.
Die mündliche Verhandlung zu den Klagen gegen das neue Bundestagswahlrecht findet diese Woche in Karlsruhe statt. Die Reform zielt darauf ab, den Bundestag zu verkleinern, indem künftig allein das Zweitstimmenergebnis über die Sitzzahl einer Partei entscheidet. Erfolgreiche Direktkandidaten könnten dadurch ihr Mandat verlieren, und die Grundmandatsklausel wird aufgehoben. Für die CSU aus Bayern könnte das neue Wahlrecht bedeuten, dass sie unter fünf Prozent der Zweitstimmen bundesweit nicht mehr im Bundestag vertreten wäre, obwohl sie 2021 bei 5,2 Prozent lag.