
Die Herausforderungen des Lebens mit Demenz werden oft erst durch Vorfälle wie Unfälle oder Schäden deutlich. Dies zeigt ein aktueller Fall einer 82-jährigen Frau, die in einem Altersheim lebt und an beginnender Demenz leidet. Als sie beim Malen einen Farbtopf umkippte, entstand ein Schaden an den Bodenplatten, der zunächst beseitigt werden konnte, jedoch nicht vollständig von den Fugen entfernt werden konnte. Trotz ihrer Bemühungen, die Farbe mit verschiedenen Reinigungsmitteln zu entfernen, hat sich der Schaden noch vergrößert. In dieser Situation lehnt ihre Privathaftpflichtversicherung die Übernahme der Kosten ab, da die Mutter als urteilsunfähig betrachtet wird, was eine grundlegende Problematik im Zusammenhang mit Demenz aufzeigt, die viele Angehörige betrifft. Untersee Nachrichten berichtet über diesen Fall und die damit verbundene rechtliche Auseinandersetzung.
Der Rechtsberater Thomas Müller empfiehlt dringend, die Entscheidung der Versicherung nicht hinzunehmen. Er argumentiert, dass die Mutter während des Vorfalls über ein gewisses Unrechtsbewusstsein verfügte und daher nicht pauschal als urteilsunfähig eingestuft werden kann. Seiner Meinung nach reicht die Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel nicht aus, um die Urteilsfähigkeit der Frau anzuzweifeln. Müller schlägt vor, auf der Übernahme des Schadens zu bestehen und gegebenenfalls den Ombudsman der Privatversicherung einzuschalten.
Demenz und Versicherungsrecht
Der Ombudsman hat in der Vergangenheit ebenfalls kritisiert, dass Versicherer Personen mit Demenz oft unwiderruflich als urteilsunfähig betrachten. Diese Einschätzung ist problematisch, da Demenz nicht automatisch bedeutet, dass eine Person keine Urteilsfähigkeit besitzt. Fachärzte müssen solche Feststellungen treffen. Deshalb wird empfohlen, dass Anbieter von Versicherungen hinsichtlich ihrer Policen und deren Bedingungen für demenzkranke Menschen transparenter werden.
Darüber hinaus weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz darauf hin, dass viele ältere Menschen mit Demenz allein leben, wodurch sie unbewusst Schäden verursachen können. Ein häufiges Beispiel ist eine 78-jährige Frau, die vergisst, den Herd auszuschalten und dadurch einen Brand verursacht. Auch wenn in diesem Fall niemand erheblich verletzt wurde, entstehen durch solche Vorfälle oft erhebliche Sachschäden, und es stellt sich die Frage, welche Versicherung hier greift und wie sich Betroffene und ihre Angehörigen absichern können. Verbraucherzentrale hat wichtige Hinweise zu diesem Thema zusammengestellt.
Versicherungsschutz für Demenzkranke
Es wird darauf hingewiesen, dass vor allem die private Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung von zentraler Bedeutung sind. Die private Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen, die durch Schäden an anderen Personen oder deren Eigentum entstehen. Viele Menschen mit fortgeschrittener Demenz gelten jedoch als deliktsunfähig, was zur Absicherung von Schäden, die von ihnen verursacht werden, zu Problemen führen kann. Eine spezielle Zusatzklausel kann jedoch helfen, diese ständig steigende Problematik zu regulieren.
Die Unfallversicherung hingegen bietet finanziellen Schutz bei Unfällen, die zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden führen können. Menschen mit Demenz haben ein erhöhtes Risiko für Unfälle, weshalb es wichtig ist, eine Versicherung zu wählen, die auch im hohen Alter und bei bestehenden Vorerkrankungen greift. Die Verbraucherzentrale bietet einige Tipps, um sich richtig abzusichern:
- Demenzklausel prüfen: Private Haftpflichtversicherung sollte eine Demenzklausel enthalten.
- Unfallversicherung anpassen: Versicherung wählen, die auch im hohen Alter und bei Demenz greift.
- Frühzeitig informieren: Rechtzeitige Absicherung kann Ärger und finanzielle Belastungen ersparen.
Abschließend lässt sich festhalten, dass ein adäquater Versicherungsschutz für Menschen mit Demenz von enormer Wichtigkeit ist. Eine gute Absicherung kann nicht nur finanzielle Schäden abwenden, sondern auch für mehr Sicherheit im Alltag sorgen. Die Verbraucherzentrale bietet hierbei eine kostenlose Erstberatung zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen an, um betroffenen Familien die bestmögliche Unterstützung zu bieten.