Versicherung

Versicherungsschutz in Gefahr: Brandrisiko bei leerstehenden Gebäuden!

Ein jüngstes Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) bringt wichtige Klarheit darüber, wie leerstehende Gebäude in der Wohngebäudeversicherung bewertet werden. Im konkreten Fall erwarb ein Kläger im Jahr 2018 ein Gebäude, das eindeutig länger leer stand. Die Versicherung hatte bereits im Oktober 2021 ihren Schutz aufgrund eines Brandschadens verweigert, was auf die nicht gemeldete Gefahrenerhöhung zurückzuführen war.

Die Situation begann, als der Kläger das Gebäude erwarb und eine Wohngebäudeversicherung abschloss, die auch Brandschäden abdeckte. Am 21. Oktober 2021 brannte das leerstehende Gebäude vollständig nieder. Die Versicherung beglich nur 40 Prozent des Zeitwertschadens und berief sich auf eine Kürzung um 60 Prozent. Die Begründung lautete, dass der langfristige Leerstand eine Gefahrenerhöhung dargestellt hatte, die der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig angezeigt hatte. Nach den Versicherungsbedingungen darf ein Gebäude nicht länger als sechs Monate ununterbrochen unbewohnt sein, um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten berichtet Haufe.

Die rechtliche Auseinandersetzung

Das Landgericht Flensburg entschied anfänglich zugunsten des Klägers und verurteilte die Versicherung zur Zahlung des vollen Betrags. Doch das OLG Schleswig entschied in der Berufung anders. Es stellte fest, dass die Versicherung aufgrund der Gefahrenerhöhung leistungsfrei geworden sei. Der Kläger hatte nachweislich über ein Jahr Kenntnis von den Umständen, die als Gefahrenerhöhung gewertet wurden. Zusätzlich war das Gebäude über längere Zeit unbewohnt und unbefugte Personen hatten Zugang zu den Räumlichkeiten, was weitere Risiken schuf.

Das Gericht sah in der Verletzung der Anzeigepflicht eine grob fahrlässige Handlung des Klägers. Der OLG-Beschluss beinhaltete auch die Feststellung, dass es nicht nur um den Leerstand an sich geht, sondern auch um die zusätzlichen Umstände, wie beispielsweise Vandalismus, die die Brandgefahr erhöhten führt das VersicherungsJournal aus.

Folgen für Eigentümer von leerstehenden Objekten

Das Urteil zeigt deutlich, dass Eigentümer von leerstehenden Immobilien gut beraten sind, ihre Versicherungen über den Zustand der Objekte zu informieren. Die Obliegenheit zur Anzeige einer Gefahrenerhöhung ist entscheidend, um finanzielle Einbußen im Schadensfall zu vermeiden. Dieses Urteil ist besonders für Eigentümer wichtig, die, wie in diesem Fall, ein Gebäude erwerben, das kurz vor dem Erwerb noch genutzt wurde, jedoch in der Folgezeit in einen Zustand geraten kann, der das Risiko für Versicherer steigert.

In Zusammenfassung verdeutlicht das OLG, dass nicht nur der Leerstand, sondern auch das beobachtbare Verhalten des Gebäudes und das Wissen darüber entscheidend für den Erhalt des Versicherungsschutzes sind. In diesem speziellen Fall wurde das Gebäude nicht als verwahrlost übernommen, jedoch traten während der Besitzzeit des Klägers gravierende Veränderungen auf, die zu einem erhöhten Risiko führten.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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