Finanzen

Verwirrung um not provided : Was steckt hinter dieser Kontoauszug-Notiz?

Der bargeldlose Zahlungsverkehr nimmt weltweit stark zu. Laut t-online wurden im Jahr 2021 schätzungsweise 1,02 Billionen Transaktionen durchgeführt. Prognosen zufolge könnten bis 2027 rund 2,3 Billionen Transaktionen weltweit erfolgen. Diese steigende Zahl an Transaktionen bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere in der Kommunikation zwischen Kunden und Banken.

Oft erscheinen auf Kontoauszügen Abkürzungen oder kryptische Begriffe wie „not provided“ oder „NOTPROVIDED“. Dies weist darauf hin, dass für eine Transaktion kein Verwendungszweck oder keine Referenznummer angegeben wurde. Besonders bei SEPA-Überweisungen haben Auftraggeber die Option, einen Verwendungszweck anzugeben, jedoch ist dies nicht zwingend erforderlich. Diese kann unter anderem den Namen des Kunden, Rechnungsnummern oder Vertragsdaten enthalten.

Wichtigkeit der Überprüfung von Kontoauszügen

Es ist ratsam, Kontoauszüge regelmäßig auf fehlerhafte Abbuchungen zu überprüfen. Bei ungerechtfertigten Lastschriften haben Verbraucher die Möglichkeit, innerhalb von acht Wochen Widerspruch einzulegen. Zudem können sie im Falle eines ungültigen SEPA-Mandats bis zu 13 Monate nach Vorgang Einspruch erheben. Dies gewährleistet, dass Geldeingänge ordnungsgemäß verzeichnet und möglicherweise fehlerhafte Transaktionen rechtzeitig reklamiert werden können.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausführung von Überweisungen sind in Deutschland ebenfalls festgelegt. Gemäß § 675s BGB müssen Zahlungsdienstleister, welche Banken oder E-Geld-Institute sein können, sicherstellen, dass Überweisungen fristgerecht beim Empfänger eingehen. Für Euro-Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gelten spezielle Fristen: 1 Geschäftstag für elektronische Überweisungen und 2 Geschäftstage für beleghafte Überweisungen.

Regeln für SEPA-Überweisungen und Lastschriften

Bei SEPA-Lastschriften benötigt der Zahlungspflichtige eine ausdrückliche Zustimmung. Diese Lastschrift kann vom Verbraucher widerrufen werden, während dies bei Firmenlastschriften nicht möglich ist. Zudem haben Banken die Pflicht, bei Überweisungen bis zum 9. Oktober 2025 IBAN und den Namen des Empfängers abzugleichen, um etwaige Fehler zu minimieren.

Wichtig ist auch die Handhabung von unautorisierten Lastschriften. Verbraucher haben bis zu acht Wochen Zeit, um diesen zu widersprechen. Im Kontext von Fehlüberweisungen gibt es unterschiedliche Ansprüche, je nachdem, ob die IBAN des Empfängers gültig ist oder nicht.

Zusammenfassend zeigt sich, dass der steigende Bargeldverkehr nicht nur Vorteile mit sich bringt, sondern auch eine neue Herrschaft des Bewusstseins für die Bedeutung der präzisen Angaben bei Überweisungen und Lastschriften. Die Verbraucher können sich jedoch auf rechtliche Regelungen verlassen, die einen gewissen Schutz bieten. bafin hebt zudem hervor, dass die Banken sicherstellen müssen, dass nur rechtmäßig erlangtes Geld in den Zahlungsverkehr eingespeist wird.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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