
Am Landgericht Braunschweig wurde heute ein Urteil im Prozess um den VW-Dieselskandal gefällt, der die Automobilindustrie vor mehr als zehn Jahren erschütterte. Vier ehemalige Führungskräfte von Volkswagen wurden wegen Betrugs schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte mehrjährige Haftstrafen gegen zwei Angeklagte, während die beiden anderen Ex-Mitarbeiter mit Bewährungsstrafen davon kamen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass ein weiteres Verfahren nicht ausgeschlossen ist. Die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um den Skandal sind alles andere als abgeschlossen, da in Braunschweig noch vier weitere Strafverfahren gegen insgesamt 31 Angeklagte anhängig sind. Laut sueddeutsche.de ist das Verfahren gegen den ehemaligen Konzernchef Martin Winterkorn aufgrund gesundheitlicher Probleme abgetrennt worden, wobei unklar bleibt, wann eine Fortsetzung des Verfahrens zu erwarten ist.
Der Prozess zog sich über fast vier Jahre und umfasste 170 Verhandlungstage, in denen etwa 150 Zeuginnen und Zeugen befragt wurden. Die umfassende juristische Aufarbeitung zeigt, wie tief die Ingenieure und Manager in die Entwicklung und den Einsatz der Manipulationssoftware verwickelt waren. Die Staatsanwaltschaft forderte bis zu vier Jahre Haft für einen der Angeklagten und drei bis vier Jahre für zwei weitere, während ein vierter Angeklagter als Gehilfe mit zwei Jahren auf Bewährung entlassen wurde. Die Verteidigung plädierte auf Freisprüche für drei der Angeklagten sowie auf eine Verwarnung.
Vorwürfe und Verteidigungsstrategien
Die Angeklagten machten im Verlauf des Prozesses gegenseitig Vorwürfe und stellten sich als Bauernopfer dar. Ingenieure hatten bereits Bedenken zur Abschalteinrichtung geäußert, jedoch wiesen ihre Vorgesetzten lediglich auf Probleme hin, ohne jedoch ungesetzliches Handeln zu thematisieren. Die komplexe Beweisführung war von stetigen Aussagen zwischen den Beteiligten geprägt, was die Entscheidung des Gerichts zusätzlich erschwerte.
Der Prozess, der im September 2021 begann, drehte sich um erhebliche Täuschungen bei den Abgastests für Volkswagen-Dieselfahrzeuge, die weltweite Auswirkungen auf den Konzern und die gesamte Automobilbranche hatten. Eine rechtliche Auseinandersetzung dieser Dimension signalisiert, dass die Folgen des Skandals noch lange nicht ausgestanden sind. So hält beispielsweise das Verwaltungsgericht Schleswig die praktizierten Thermofenster für unzulässige Abschalteinrichtungen.
Blick in die Zukunft
Die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals wird mittlerweile als unerledigt betrachtet. Die anhaltenden Verfahren zeigen, dass sowohl die finanzielle als auch die reputationsbezogene Verantwortung für Volkswagen noch nicht vollständig geklärt ist. Analysen und Prognosen über die weiteren, rechtlichen Schritte sind jetzt von besonderem Interesse, insbesondere in Anbetracht der noch bevorstehenden Verhandlungen und der Unsicherheiten bezüglich Martin Winterkorns Prozess.